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Ausbildung Heilerziehungspflegehelfer/in

Berufsbild

Der/Die Heilerziehungspflegehelfer/in arbeitet zusammen mit Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Tätigkeitsfeldern der Behindertenhilfe und unterstützt die Fachkräfte in allen Aufgabenbereichen.
Ziel ist es, Menschen allen Alters zu einem selbstbestimmten Leben zu befähigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Allgemeine Infos

Gesamtdauer: 12 Monate
Schulbeginn: jährlich im September
Umfang: 720 Unterrichtsstunden und 400 Stunden Berufspraxis in einer Einrichtung der Behindertenhilfe
Kosten: Über die Kosten informiert Sie auf Nachfrage der Schulstandort.
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Arbeitsfelder

Die Behindertenhilfe bietet vielfältige Möglichkeiten:

  • Integrativer/Inklusiver Kindergarten
  • heilpädagogische Tagesstätte/Wohngruppen für Kinder und Jugendliche
  • Kinder­ und Jugendpsychiatrie
  • Werkstatt für Menschen mit Behinderung
  • Wohnheim für Menschen mit körperlicher, geistiger und/oder psychischer Beeinträchtigung
  • offene Hilfen
  • familienentlastender Dienst
  • ambulant betreutes Wohnen
  • Tagesstätte für Senioren...
Abschluss und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • beruflich: staatlich anerkannte/r Heilerziehungspflegehelfer/in
  • schulisch: Mittlerer Schulabschluss (nach Art. 25 Abs. 3 BayEUG)
Erasmus+ Partnerschaft

Wer während der Ausbildung ins Ausland möchte, um seinen interkulturellen, sprachlichen und beruflichen Horizont zu erweitern, kann sich diesen Traum jetzt bei der GGSD erfüllen. Wir sind Partner des Erasmus+ Programms, welches auch Schüler*innen Auslandsaufenthalte ermöglicht, bei denen Reise- und Aufenthaltskosten sowie gegebenenfalls weitere Kosten finanziell gefördert werden. Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Planung und Organisation ihres Auftenthalts.
Erasmus LogoDas EU-Programm Erasmus+ dient der Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa, insbesondere der Mobilität von Einzelpersonen und der Kooperation von Bildungseinrichtungen. Schüler*innen, Auszubildende, Lehrkräfte und Pädagogen*innen können im Rahmen des Erasmus+ Programms internationale Lernerfahrungen sammeln. Besucht werden können alle EU Länder. Auch ausgewählte Länder außerhalb der EU sind im Programm dabei: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.

Zugangsvorraussetzungen

    • Mittelschulabschluss (früher Hauptschulabschluss)
    • persönliche und gesundheitliche Eignung
    • eine abgeschlossene mind. 2-jährige einschlägige Berufsbildung oder Berufstätigkeit
    • Mittelschulabschluss (früher Hauptschulabschluss)
    • persönliche und gesundheitliche Eignung
    • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
    • eine mind. 1-jährige einschlä­gige Berufstätigkeit
    • Mittelschulabschluss (früher Hauptschulabschluss)
    • persönliche und gesundheitliche Eignung
    • eine mind. 4-jährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts

Fördermöglichkeiten

Qualifizierungschancengesetz

Unter bestimmten Umständen können gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter*innen eine Förderung für eine berufliche Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) erhalten. Der Arbeitgeber ist der Antragsteller.

Voraussetzung ist, dass der Lehrgang/die Ausbildung nach AZAV zertifiziert ist. Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III) können gefördert werden. Die Förderung umfasst Lehrgangskosten und einen Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BAföG")

Sie möchten eine berufliche Aufstiegsfortbildung in Vollzeitform machen? Dann können Sie unter bestimmten Bedingungen bis zu 24 Monate lang eine finanzielle Unterstützung erhalten. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) regelt die Förderung von Teilnehmenden an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Erstattet werden Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Bundesausbildungsförderungsgesetz ("BAföG")

Wenn Sie Ihre erste Ausbildung absolvieren und noch unter 30 Jahre alt sind, können Sie einen Antrag auf Schüler*innen-BAföG stellen. Für eine zweite Ausbildung können Sie ebenfalls unter bestimmten Bedingungen BaföG beantragen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Mehr Informationen und Kontakt zu den Standorten erhalten Sie hier: