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Ausbildung Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung

(Schulversuch)

Die neu geschaffene Ausbildung zur Pädagogischen Fachkraft für Grundschulkindbetreuung ist eng verbunden mit der Ausbildung zum/r Erzieher/in. Die Pädagogische Fachkraft konzentriert sich allerdings auf die Grundschulzeit der Kinder. Sie unterstützt Grundschulkinder bei den Hausaufgaben, bietet Bildungsangebote außerhalb der schulischen Aufgaben und fördert die ganzheitliche Entwicklung des Kindes.

Allgemeine Infos

Gesamtdauer:
Zwei Jahre. Das erste Jahr erfolgt in Vollzeit an der Fachschule. Das zweite Jahr ist ein von der Schule begleitetes Berufspraktikum, welches auch zweijährig in Teilzeit erfolgen kann. Für das Berufspraktikum suchen sich die Schüler*innen ihre Praxisstelle selbst, eine Vergütung steht ihnen zu.
Schulbeginn: jährlich im September
Kosten:
Über die Kosten informiert Sie auf Nachfrage der Schulstandort.
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Arbeitsfelder

Schulische Angebote:

  • einfache und verlängerte Mittagsbetreuung
  • offene Ganztagsschule (an Grundschulen)
  • gebundene Ganztagsschule (an Grundschulen)

Angebote der Kinder- und Jugendhilfe:

  • Horte
  • Häuser für Kinder (Gruppen für Kinder ab 6 Jahren)
  • Ggf. altersgeöffnete Kindergärten
Abschluss

Die Ausbildung verleiht die Berufsbezeichnung „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“. Es handelt sich um einen in Bayern anerkannten Ausbildungsberuf. Der Tätigkeitsbereich ist derzeit auf bayerische Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie bayerische schulische Angebote begrenzt, da es keine bundesweite Anerkennung in Form einer KMK-Rahmenvereinbarung gibt.

Absolvent*innen können nach Bestehen einer modifizierten Externenprüfung mit einem verkürzten Berufspraktikum den Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in erwerben.

Erasmus+ Partnerschaft

Wer während der Ausbildung ins Ausland möchte, um seinen interkulturellen, sprachlichen und beruflichen Horizont zu erweitern, kann sich diesen Traum jetzt bei der GGSD erfüllen. Wir sind Partner des Erasmus+ Programms, welches auch Schüler*innen Auslandsaufenthalte ermöglicht, bei denen Reise- und Aufenthaltskosten sowie gegebenenfalls weitere Kosten finanziell gefördert werden. Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Planung und Organisation ihres Auftenthalts.
Erasmus LogoDas EU-Programm Erasmus+ dient der Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa, insbesondere der Mobilität von Einzelpersonen und der Kooperation von Bildungseinrichtungen. Schüler*innen, Auszubildende, Lehrkräfte und Pädagogen*innen können im Rahmen des Erasmus+ Programms internationale Lernerfahrungen sammeln. Besucht werden können alle EU Länder. Auch ausgewählte Länder außerhalb der EU sind im Programm dabei: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.

Zugangsvorraussetzungen
  • mittlerer Schulabschluss
  • berufliche Vorbildung durch eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
  • Nachweis über eine sechswöchige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen oder schulischen Einrichtung im einschlägigen Bereich
  • Bewerber*innen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch:
    Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprache.

Abweichend von den bereits genannten Zugangsvoraussetzungen können mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde ausnahmsweise auch Bewerber*innen, deren bisheriger Bildungsstand und beruflicher Werdegang eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachschule erwarten lassen, in das erste Schuljahr der Fachschule aufgenommen werden.

Fördermöglichkeiten

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BAföG")

Sie möchten eine berufliche Aufstiegsfortbildung in Vollzeitform machen? Dann können Sie unter bestimmten Bedingungen bis zu 24 Monate lang eine finanzielle Unterstützung erhalten. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) regelt die Förderung von Teilnehmenden an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Erstattet werden Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Qualifizierungschancengesetz

Unter bestimmten Umständen können gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter*innen eine Förderung für eine berufliche Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) erhalten. Der Arbeitgeber ist der Antragsteller.

Voraussetzung ist, dass der Lehrgang/die Ausbildung nach AZAV zertifiziert ist. Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III) können gefördert werden. Die Förderung umfasst Lehrgangskosten und einen Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung.

Bildungsgutschein

Ihre Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Das ist z.B. bei drohender Arbeitslosigkeit der Fall oder wenn Sie sich beruflich wieder eingliedern möchten.

Wenn Sie an einer AZAV geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS). Dieser übernimmt die Kosten für Ihre Weiterbildung, einschließlich Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de

Mehr Informationen und Kontakt zu den Standorten erhalten Sie hier: