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Ausbildung Pflegefachhelfer/in (mit Schwerpunkt Krankenpflege)

- Schulversuch -

Pflegefachhelfer/innen unterstützen die Pflegefachkraft bei der qualifizierten Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen kranken Menschen. Sie betreuen und pflegen Menschen insbesondere in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, im häuslichen Umfeld und in Wohngruppen. Pflegefachhelferinnen und Pflegefachhelfer arbeiten im Team mit Pflegefachpersonen in der ambulanten Pflege, der stationären Akutpflege und der stationären Langzeitpflege. Sie führen die Maßnahmen selbständig durch, die von einer Pflegefachperson geplant, überwacht und gesteuert werden.

Allgemeine Infos

Gesamtdauer: 12 Monate
Schulbeginn: jährlich im September; am Standort Nürnberg ist der Start zusätzlich auch im April möglich
Umfang: 700 Unterrichtsstunden und 850 Stunden Fachpraxis
Kosten: Über die Kosten informiert Sie auf Nachfrage das Sekretariat des Schulstandortes.
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Arbeitsfelder
  • Kliniken
  • Stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Betreutes Wohnen
  • Ambulant betreute Wohngemeinschaften
  • Sozialstationen und ambulante Pflegedienste
  • Tagespflegeeinrichtungen
Abschluss und Weiterbildungsmöglichkeiten

Die staatlich anerkannte Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung ab und verleiht die Berufsbezeichnung: „staatlich geprüfter Pflegefachhelfer (Krankenpflege)“ bzw. „staatlich geprüfte Pflegefachhelferin (Krankenpflege)“

Nach der Ausbildung haben Sie die Zugangsvoraussetzung für die Generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann. Zusätzlich ist die Verkürzung dieser dreijährigen Ausbildung auf zwei Jahre möglich.

Zugangsvoraussetzungen
  • erfolgreicher Mittelschulabschluss (Hauptschulabschluss)
  • Mindestalter von 16 Jahren
  • Gesundheitliche Eignung
  • Ein zwei- bis vierwöchiges Vorpraktikum in einer Einrichtung der stationären Krankenversorgung wird empfohlen.
Erasmus+ Partnerschaft

Wer während der Ausbildung ins Ausland möchte, um seinen interkulturellen, sprachlichen und beruflichen Horizont zu erweitern, kann sich diesen Traum jetzt bei der GGSD erfüllen. Wir sind Partner des Erasmus+ Programms, welches auch Schüler*innen Auslandsaufenthalte ermöglicht, bei denen Reise- und Aufenthaltskosten sowie gegebenenfalls weitere Kosten finanziell gefördert werden. Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Planung und Organisation ihres Auftenthalts.
Erasmus LogoDas EU-Programm Erasmus+ dient der Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa, insbesondere der Mobilität von Einzelpersonen und der Kooperation von Bildungseinrichtungen. Schüler*innen, Auszubildende, Lehrkräfte und Pädagogen*innen können im Rahmen des Erasmus+ Programms internationale Lernerfahrungen sammeln. Besucht werden können alle EU Länder. Auch ausgewählte Länder außerhalb der EU sind im Programm dabei: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.

Fördermöglichkeiten

Qualifizierungschancengesetz

Unter bestimmten Umständen können gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter*innen eine Förderung für eine berufliche Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) erhalten. Der Arbeitgeber ist der Antragsteller.

Voraussetzung ist, dass der Lehrgang/die Ausbildung nach AZAV zertifiziert ist. Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III) können gefördert werden. Die Förderung umfasst Lehrgangskosten und einen Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung.

Bildungsgutschein

Ihre Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Das ist z.B. bei drohender Arbeitslosigkeit der Fall oder wenn Sie sich beruflich wieder eingliedern möchten.

Wenn Sie an einer AZAV geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS). Dieser übernimmt die Kosten für Ihre Weiterbildung, einschließlich Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de