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Ausbildung Erzieher

Ausbildung Erzieher/in

NEU: Quereinstieg mit fachfremder Ausbildung + 200 Std. Praktikum oder mit abgeschlossener einschlägiger Ausbildung möglich! Förderfähig durch die Agentur für Arbeit (AZAV zertifiziert).

Berufsbild

Die Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik ist vielseitig, anspruchsvoll und vielversprechend. Sie vermittelt den Studierenden umfangreiche Kompetenzen, damit sie Kinder und Jugendliche aller Altersstufen optimal begleiten und fördern. Freude an und Engagement für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind Grundlagen für ein zufriedenes langes Berufsleben. Praktika in Einrichtungen geben Gelegenheit, das theoretische Wissen in der Praxis anzuwenden.
Qualifizierte Lehrkräfte unterstützen die Studierenden auf ihrem Weg zur staatlichen Abschlussprüfung. Erzieher/innen arbeiten nach ihrer Ausbildung in Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderheimen, Kinderhorten, Jugendzentren, betreuten Wohneinrichtungen oder Beratungsstellen.

Allgemeine Infos

Gesamtdauer: 48 Monate (je nach Voraussetzung kann die Ausbildung um ein Jahr verkürzt werden)
Schulbeginn: jährlich im September
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist möglich.
Sonstige Kosten:
Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Weitere Informationen zu den Materialkosten und Prüfungsgebühren finden Sie auf den jeweiligen Schulseiten unserer Standorte. 

Die Ausbildung zum/r Erzieher/in ist in folgende Bereiche gegliedert:

grafik erzieher

  • Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ)
    Das erste Jahr wird in einer sozialpädagogischen Einrichtung in enger Verknüpfung mit dem Unterricht an der Fachakademie absolviert. Die Praxisstelle wird eigenständig gewählt und eine Praktikumsvergütung gewährt.
  • Fachakademie (FakS)
    In zwei Jahren Vollzeitunterricht werden die theoretischen Grundlagen vermittelt mit engem Praxisbezug durch den hohen Anteil an fach praktischen Fächern. Das Wissen wird durch Begleitpraktika vertieft.
  • Berufspraktikum (BP)
    Im vierten und letzten Jahr der Ausbildung sammeln die angehenden Erzieher/innen wichtige praktische Erfahrungen, begleitet durch die Anleiter/innen in der selbst gewählten Einrichtung und im kollegialen Austausch an den Seminartagen in der Fachakademie. Die Berufspraktikant/innen erhalten einen vergüteten Vertrag mit der sozial pädagogischen Einrichtung.

Zugangsvoraussetzungen

  1. Einstieg in das Sozialpädagogische Einführungsjahr (SEJ)

    • Mittlerer Schulabschluss ("Mittlere Reife")
    • Gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des Berufs
    • Hinreichende Deutschkenntnisse
  2. Einstieg in die Fachakademie für Sozialpädagogik (verkürzte Ausbildung)

    • Allgemeine/fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife
    • 200 Stunden Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
  3. Einstieg in die Fachakademie für Sozialpädagogik (verkürzte Ausbildung)

    • Mittlerer Schulabschluss ("Mittlere Reife")
    • Einschlägige 2-jährige Berufsausbildung 
  4. Einstieg in die Fachakademie für Sozialpädagogik (verkürzte Ausbildung)

    • Mittlerer Schulabschluss ("Mittlere Reife")
    • 2-jährige Berufsausbildung und 200 Stunden Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
  5. Einstieg in die Fachakademie für Sozialpädagogik (verkürzte Ausbildung)

    • Mittlerer Schulabschluss ("Mittlere Reife")
    • Erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogsiches Seminar oder ein erfolgreich abgeschlossenes sozial­pädagogisches Einführungsjahr
  6. Einstieg in die Fachakademie für Sozialpädagogik (verkürzte Ausbildung)

    • Mittlerer Schulabschluss ("Mittlere Reife")
    • Einschlägige 4-jährige berufliche Tätigkeit

Fördermöglichkeiten

Meisterbonus

Die Bayerische Staatsregierung zahlt jedem erfolgreichen Absolventen einer beruflichen Weiterbildung zum Meister oder einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus. Der Bonus beträgt aktuell 3.000 € für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Qualifizierungschancengesetz

Unter bestimmten Umständen können gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter*innen eine Förderung für eine berufliche Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) erhalten. Der Arbeitgeber ist der Antragsteller.

Voraussetzung ist, dass der Lehrgang/die Ausbildung nach AZAV zertifiziert ist. Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III) können gefördert werden. Die Förderung umfasst Lehrgangskosten und einen Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BAföG")

Sie möchten eine berufliche Aufstiegsfortbildung in Vollzeitform machen? Dann können Sie unter bestimmten Bedingungen bis zu 24 Monate lang eine finanzielle Unterstützung erhalten. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) regelt die Förderung von Teilnehmenden an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Erstattet werden Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Bundesausbildungsförderungsgesetz ("BAföG")

Wenn Sie Ihre erste Ausbildung absolvieren und noch unter 30 Jahre alt sind, können Sie einen Antrag auf Schüler*innen-BAföG stellen. Für eine zweite Ausbildung können Sie ebenfalls unter bestimmten Bedingungen BaföG beantragen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Bildungsgutschein

Ihre Aus- oder Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Das ist z.B. bei drohender Arbeitslosigkeit der Fall oder wenn Sie sich beruflich wieder eingliedern möchten.

Wenn Sie an einer AZAV geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS). Dieser übernimmt die Kosten für Ihre Weiterbildung, einschließlich Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de

Arbeitsfelder
  • Kinderkrippen, -gärten, -horte
  • Schulvorbereitende Einrichtungen
  • Ganztagesschulen
  • Einrichtungen der Jugendarbeit
  • Heime für Kinder, Minderjährige und junge Volljährige (z.B. Jugendwohnheime)
  • Heime bei Förderschulen
  • Tagesstätten für Kinder mit heil- und sonderpädagogischem Förderbedarf
Abschluss und Weiterbildungsmöglichkeiten

Sie erwerben den Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin (Bachelor Professional in Sozialwesen)“/
„Staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)“

Neben dem beruflichen Abschluss kann durch die Ergänzungsprüfung im Fach Englisch die fachgebundene Fachhochschulreife erreicht werden. Durch die Zuordnung in Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQRG) erhalten Sie mit dem erfolgreichen Abschluss eine Hochschulzugangsberechtigung.