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Ausbildung Kinderpfleger/in mit erhöhtem Praxisanteil (KiPrax)

Die zweijährige Ausbildung zum/zur Kinderpfleger/in kombiniert schulischen Unterricht mit einem erhöhten Praxisanteil und erfolgt im Rahmen eines Schulversuchs. Sie schließen vor Beginn der Ausbildung mit einem Träger Ihrer Wahl einen Ausbildungsvertrag ab und erhalten eine Praktikumsvergütung. Die Ausbildung qualifiziert Sie zur pädagogischen Mitarbeit in unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern. Ihre Aufgaben umfassen vor allem die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im Säuglingsalter bis zum frühen Schulalter.

Arbeitsfelder:

  • Kinderkrippen
  • Kindergärten
  • Horte
  • Sonstige Kinderbetreuungseinrichtungen

Die Ausbildung bei der GGSD hat viele Pluspunkte:

Nah an der Praxis

Nah an der Praxis

Erfahrene Lehrkräfte und Dozierende

Erfahrene Lehrkräfte und Dozierende

Förderfähig durch die Agentur für Arbeit

Förderfähig durch die Agentur für Arbeit

Dauer und Kosten

Dauer: 24 Monate
Schulbeginn: jährlich im September
Kosten:  Es wird Schuldgeld erhoben. Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie auf den jeweiligen Schulseiten unserer Standorte.

Vergütung

Bei der Kinderpflege-Ausbildung mit erhöhtem Praxisanteil erhalten Sie eine Vergütung durch den Träger, mit dem Sie einen Vertrag abgeschlossen haben.

Berufsabschluss

Sie erwerben den Abschluss „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ bzw. „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“.
Der Mittlere Schulabschluss wird verliehen bei einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und dem Nachweis von mindestens ausreichenden Kenntnissen im Fach Englisch (mindestens 5 Jahre Unterricht).

Kinderpfleger/innen mit mittlerem Schulabschluss können direkt an einer unserer Fachakademien für Sozialpädagogik aufgenommen werden, um die Ausbildung zur/zum Erzieher/in zu absolvieren.

Fördermöglichkeiten

AZAV zertifiziert

Die Ausbildung ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert und kann durch die Agentur für Arbeit finanziell unterstützt werden.

Bildungsgutschein

Ihre Aus- oder Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Das ist z.B. bei drohender Arbeitslosigkeit der Fall oder wenn Sie sich beruflich wieder eingliedern möchten.

Wenn Sie an einer AZAV geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS). Dieser übernimmt die Kosten für Ihre Weiterbildung, einschließlich Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de

Zugangsvoraussetzungen
  • erfolgreicher Mittelschulabschluss (Hauptschulabschluss) oder mittlerer Schulabschluss
  • gesundheitliche und persönliche Eignung 
  • gute Deutschkenntnisse

Zusätzlich benötigen Sie einen Vertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung, die mit der Berufsfachschule kooperiert. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung. 

Infomaterial

Informationen zu den Ausbildungsstandorten erhalten Sie hier: