Gesund pflegen, betreuen und führen
FoPfFör: Geförderte Fortbildungen des LfP für Pflegeeinrichtungen in Bayern
Nutzen Sie bereits die neue Fortbildungs-Förderung (FoPfFör) des LfP in Bayern?
Die Förderrichtlinie Fortbildung Pflege (FoPfFör) des Bayerischen Landesamts für Pflege (LfP) unterstützt ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen nach § 71 SGB XI bei der Entwicklung ihrer Mitarbeitenden. Gefördert werden Fortbildungen zur Stärkung von Resilienz, Kommunikationskompetenz sowie zur Entwicklung von Führungskräften.
Förderhöhe im Überblick
- 500 € pro beschäftigter Person für resilienzfördernde Fortbildungen
- 5.000 € pro Leitungskraft (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Hauswirtschaftsleitung) für Maßnahmen zur Führungskräfteentwicklung
Unsere Fortbildungsangebote
Inhouse-Angebot für Mitarbeitende (Pflege, Betreuung etc.)
- Kinästhetik in der Pflege
- Deeskalationstraining
- Gewaltfreie Kommunikation
- Umgang mit herausforderndem Verhalten
- Basale Stimulation im Pflegealltag
- Wertschätzende Gesprächsführung mit Menschen mit Demenz
- Erlebnispädagogische Angebote
- Teamentwicklungsmaßnahmen
- ... und viele weitere Themen
Inhouse-Angebote für Führungskräfte (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Hauswirtschaftsleitung)
- Workshops zur Organisations- und Personalentwicklung
- Kollegiale Beratung im Führungsalltag
- Gesprächsführung für Führungskräfte
- Krisenmanagement
- ... und viele weitere Themen
Passende Fortbildungen an unseren Standorten werden in den nächsten Monaten entwickelt und hier direkt verlinkt.
Die Förderung des LfP – kompakter Überblick im Video
Wie beantragt man die FoPfFör-Förderung?
Wesentliche Punkte zur Antragstellung:
- Der Antrag wird von der Pflegeeinrichtung gestellt.
- Ein Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten ist verpflichtend.
- Das Kostenangebot muss personenbezogen sein – wir stellen es Ihnen aus.
- Antragstellung mindestens 2 Monate vor Beginn der Maßnahme.
- Maßnahmenstart spätestens 6 Monate nach Antragstellung.
- Kurze Begründung der Fortbildungsmaßnahme erforderlich.
Alle Informationen zur Förderung finden Sie unter: www.lfp.bayern.de/fortbildung-pflege
Vorteile für Ihre Einrichtung
Stärkung der Resilienz & Zufriedenheit der Mitarbeitenden
Professionalisierung Ihrer Führungskräfte
Besseres Arbeitsklima & höhere Qualität im Pflegealltag
Nachhaltige Personalbindung
Finanzielle Entlastung durch die Förderung
Beratung & Kontakt
Bei Detailfragen oder Unklarheiten zur Förderung wenden Sie sich bitte direkt an das LfP – nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Auskünfte. Wir verfügen zwar über die erforderliche AZAV-Zertifizierung, dürfen jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft und Beratung durchführen.
Ihr nächster Schritt
Starten Sie mit uns in eine geförderte Fortbildungsplanung!
Ihre Ansprechperson für den Bereich Inhouse - Fortbildungen

Andrea Zanker
Leitung Fachbereich Inhouse
0911 / 377 34 - 88
0176 / 13 77 34 30
Ihre Ansprechpersonen vor Ort
Wenden Sie sich gerne an Ihr nächstgelegenes GGSD Seminar für Fort- und Weiterbildung in Bayreuth, Ingolstadt, Kempten / Kaufbeuren, Landau a. d. Isar, München, Nürnberg oder Vierzehnheiligen.