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Hauswirtschafter/in / Assistent/in für Ernährung und Versorgung

Ihre Ausbildung zum ALLESKÖNNER

Assistent/innen für Ernährung und Versorgung sind Profis für nachhaltige Haushaltsführung. Als eigenverantwortliche Fachkraft trägt er/sie zu einer hohen Lebensqualität der Kunden bei und ist in vielfältigen Arbeitsbereichen tätig. Der Internationale Verband für Hauswirtschaft (IVHW) unterstreicht den Stellenwert der hauswirtschaftlichen Bildung und Ausbildung. Sie erweist sich für die Umsetzung nachhaltiger und gesunder Lebensstile als zwingend erforderlich. Dementsprechend hat sich auch die Ausbildung zur bzw. zum Assistent*in für Ernährung und Versorgung (Hauswirtschafter*in) weiterentwickelt und zeigt sich modern und vielseitig. Sie ist breit gefächert, bestens für die Zukunft gerüstet und bereits heute ein Sprungbrett für zahlreiche weitere Berufszweige bis hin zu akademischen Abschlüssen.

Allgemeine Infos

Gesamtdauer: 36 Monate
Schulbeginn: jährlich im September
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Zugangsvoraussetzungen

  1. Einstieg in das 1. Ausbildungsjahr

    • 9 Jahre allgemeinbildender Schulbesuch
  2. Einstieg in das 2. Ausbildungsjahr

    • Mit mittlerem Schulabschluss verkürzt sich die Ausbildung auf zwei Jahre.
  3. Einstieg in das 3. Ausbildungsjahr

    • Mit einer abgeschlossenen Ausbildung (z.B. als Helfer*in für Ernährung und Versorgung) ist der Einstieg in die 12. Klasse möglich.
  4. Quereinstieg aus verwandten Berufsfeldern

    • Der Wechsel aus einer laufenden Ausbildung in einem verwandten Berufsfeld (z.B. Hotel, Gastronomie, Lebensmittelindustrie) ist während des Schuljahres bis Dezember möglich.
    • Unter bestimmten Umständen kann der Einstieg auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Wenden Sie sich zur weiteren Abklärung gerne an einen unserer Schulstandorte.

Fördermöglichkeiten

Qualifizierungschancengesetz

Unter bestimmten Umständen können gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter*innen eine Förderung für eine berufliche Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) erhalten. Der Arbeitgeber ist der Antragsteller.

Voraussetzung ist, dass der Lehrgang/die Ausbildung nach AZAV zertifiziert ist. Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III) können gefördert werden. Die Förderung umfasst Lehrgangskosten und einen Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung.

Bildungsgutschein

Ihre Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Das ist z.B. bei drohender Arbeitslosigkeit der Fall oder wenn Sie sich beruflich wieder eingliedern möchten.

Wenn Sie an einer AZAV geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS). Dieser übernimmt die Kosten für Ihre Weiterbildung, einschließlich Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de

Bundesausbildungsförderungsgesetz ("BAföG")

Wenn Sie Ihre erste Ausbildung absolvieren und noch unter 30 Jahre alt sind, können Sie einen Antrag auf Schüler*innen-BAföG stellen. Für eine zweite Ausbildung können Sie ebenfalls unter bestimmten Bedingungen BaföG beantragen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Abschluss

Die staatlich anerkannte Ausbildung endet mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung. Sie verleiht die Berufsbezeichnung: Staatlich geprüfte/r Hauswirtschafter/in. Sie erhalten bei bestandener Prüfung außerdem den Titel: Staatlich geprüfte/r Assistent/in für Ernährung und Versorgung. Schüler*innen ohne mittleren Schulabschluss haben die Möglichkeit diesen zu erwerben.

Die Ausbildung ist ein Sprungbrett für zahlreiche Berufe wie:

  • Betriebswirt/in für Ernährungs- und Versorgungsmanagement
  • Fachlehrer/in für Ernährung und Gestaltung
  • Bachelorstudium Ernährungs- und Versorgungsmanagement
  • Fachhauswirtschafter/in
  • Diätassistent/in
  • Familienpfleger/in
  • Pflegefachfrau/-mann (Generalistische Pflegeausbildung)
  • Heilerziehungspfleger/in
Weitere Informationen und Kontakt zum Ausbildungsstandort erhalten Sie hier: