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Hauswirtschafter/in / Assistent/in für Ernährung und Versorgung

Ihre Ausbildung zum ALLESKÖNNER

Als Assistent/in für Ernährung und Versorgung sind Sie Profi für nachhaltige Haushaltsführung. Nach bestandener Prüfung dürfen Sie zusätzlich die Berufsbezeichnung Hauswirtschafter/in führen. Sie sind eine eigenverantwortliche Fachkraft, die im Team arbeitet. Ihre Arbeitsbereiche sind sehr vielfältig – immer fördern Sie dabei die Lebensqualität von Menschen. Die Ausbildung ist breit gefächert und ein Sprungbrett für zahlreiche weitere Berufszweige.

Arbeitsfelder:

  • Ambulante Pflegedienste
  • Krankenhäuser, Seniorenheime, Kur- und Erholungsheime
  • Privathaushalte
  • Kinder- und Jugendheime
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Hotel- und Gastronomiebetriebe

Die Ausbildung bei der GGSD hat viele Pluspunkte:

Nah an der Praxis

Nah an der Praxis

Quereinstieg möglich

Quereinstieg möglich

Förderfähig durch die Agentur für Arbeit

Förderfähig durch die Agentur für Arbeit

Dauer und Kosten

Dauer: 36 Monate
Schulbeginn: jährlich im September
Kosten: Informationen zu den Materialkosten und Anmelde- und Prüfungsgebühren finden Sie auf den jeweiligen Schulseiten unserer Standorte.

Berufsabschluss

Die staatlich anerkannte Ausbildung endet mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung. Sie verleiht die Berufsbezeichnung: Staatlich geprüfte/r Hauswirtschafter/in. Sie erhalten bei bestandener Prüfung außerdem den Titel: Staatlich geprüfte/r Assistent/in für Ernährung und Versorgung. Schüler*innen ohne mittleren Schulabschluss haben die Möglichkeit diesen zu erwerben.

Die Ausbildung ist ein Sprungbrett für zahlreiche Berufe wie:

  • Betriebswirt/in für Ernährungs- und Versorgungsmanagement
  • Fachlehrer/in für Ernährung und Gestaltung
  • Bachelorstudium Ernährungs- und Versorgungsmanagement
  • Fachhauswirtschafter/in
  • Diätassistent/in
  • Familienpfleger/in
  • Pflegefachfrau/-mann (Generalistische Pflegeausbildung)
  • Heilerziehungspfleger/in

 

Zugangsvoraussetzungen

  1. Einstieg in das 1. Ausbildungsjahr

    • 9 Jahre allgemeinbildender Schulbesuch
  2. Einstieg in das 2. Ausbildungsjahr

    • Mit mittlerem Schulabschluss verkürzt sich die Ausbildung auf zwei Jahre.
  3. Einstieg in das 3. Ausbildungsjahr

    • Mit einer abgeschlossenen Ausbildung (z.B. als Helfer*in für Ernährung und Versorgung) ist der Einstieg in die 12. Klasse möglich.
  4. Quereinstieg aus verwandten Berufsfeldern

    • Der Wechsel aus einer laufenden Ausbildung in einem verwandten Berufsfeld (z.B. Hotel, Gastronomie, Lebensmittelindustrie) ist während des Schuljahres bis Dezember möglich.
    • Unter bestimmten Umständen kann der Einstieg auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Wenden Sie sich zur weiteren Abklärung gerne an einen unserer Schulstandorte.

Fördermöglichkeiten

AZAV zertifiziert

Die Ausbildung ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert und kann durch die Agentur für Arbeit finanziell unterstützt werden.

Bundesausbildungsförderungsgesetz ("BAföG")

Wenn Sie Ihre erste Ausbildung absolvieren und noch unter 30 Jahre alt sind, können Sie einen Antrag auf Schüler*innen-BAföG stellen. Für eine zweite Ausbildung können Sie ebenfalls unter bestimmten Bedingungen BaföG beantragen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Bildungsgutschein

Ihre Aus- oder Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Das ist z.B. bei drohender Arbeitslosigkeit der Fall oder wenn Sie sich beruflich wieder eingliedern möchten.

Wenn Sie an einer AZAV geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS). Dieser übernimmt die Kosten für Ihre Weiterbildung, einschließlich Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de

Qualifizierungschancengesetz

Unter bestimmten Umständen können gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter*innen eine Förderung für eine berufliche Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) erhalten. Der Arbeitgeber ist der Antragsteller.

Voraussetzung ist, dass der Lehrgang/die Ausbildung nach AZAV zertifiziert ist. Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III) können gefördert werden. Die Förderung umfasst Lehrgangskosten und einen Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung.

Infomaterial

Informationen zum Ausbildungsstandort erhalten Sie hier: