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Ein Kind mit Downsyndrom erkundet mit einer Heilerziehungspflegehelferin neugierig den Laptop.

Ausbildung Heilerziehungspflegehelfer/in

Als Heilerziehungspflegehelfer/in arbeiten Sie mit Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Tätigkeitsfeldern der Behindertenhilfe zusammen. Sie unterstützen die Fachkräfte in allen Aufgabenbereichen. Ihr gemeinsames Ziel ist es, Menschen allen Alters zu einem selbstbestimmten Leben zu befähigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Vielfältige Arbeitsfelder:

  • Integrativer/Inklusiver Kindergarten
  • heilpädagogische Tagesstätte/Wohngruppen für Kinder und Jugendliche
  • Kinder­ und Jugendpsychiatrie
  • Werkstatt für Menschen mit Behinderung
  • Wohnheim für Menschen mit körperlicher, geistiger und/oder psychischer Beeinträchtigung
  • offene Hilfen
  • familienentlastender Dienst
  • ambulant betreutes Wohnen
  • Tagesstätte für Senioren...

Die Ausbildung bei der GGSD hat viele Pluspunkte:

Nah an der Praxis

Nah an der Praxis

Schulgeldfrei

Schulgeldfrei

Förderfähig durch die Agentur für Arbeit

Förderfähig durch die Agentur für Arbeit

Dauer und Kosten

Dauer: 1 Jahr
Schulbeginn: jährlich im September
Umfang: 720 Unterrichtsstunden und 400 Stunden Berufspraxis in einer Einrichtung der Behindertenhilfe
Kosten: Es werden standortabhängige Material- und Prüfungsgebühren erhoben. Näheres erfahren Sie auf Nachfrage am Schulstandort.

Berufsabschluss

Mit abgeschlossener Ausbildung erwerben Sie zusätzlich den mittleren Schulabschluss und erhalten Zugang zur neuen 3-jährigen Heilerziehungspflege-Ausbildung in der gegliederten oder der praxisintegrierten Form. Damit stehen Ihnen viele Wege offen. In zahlreichen Fort- und Weiterbildungsangeboten können Sie Ihre fachlichen Kenntnisse nach Ihren Wünschen ausbauen und vertiefen.

Zugangsvoraussetzungen

    • Mittelschulabschluss (früher Hauptschulabschluss)
    • Persönliche und gesundheitliche Eignung
    • Abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung in einem (sozial-) pädagogischen, (sozial-) pflegerischen oder rehabilitativen Beruf
    • Mittelschulabschluss (früher Hauptschulabschluss)
    • Persönliche und gesundheitliche Eignung
    • Abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung und Nachweis über mind. 200 Zeitstunden sozialpädagogische, heilerziehungspflegerische oder pflegerische Tätigkeit
    • Mittelschulabschluss (früher Hauptschulabschluss)
    • Persönliche und gesundheitliche Eignung
    • Mindestens 2-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit

Fördermöglichkeiten

AZAV zertifiziert

Die Ausbildung ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert und kann durch die Agentur für Arbeit finanziell unterstützt werden.

Bildungsgutschein

Ihre Aus- oder Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Das ist z.B. bei drohender Arbeitslosigkeit der Fall oder wenn Sie sich beruflich wieder eingliedern möchten.

Wenn Sie an einer AZAV geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS). Dieser übernimmt die Kosten für Ihre Weiterbildung, einschließlich Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de

Bundesausbildungsförderungsgesetz ("BAföG")

Wenn Sie Ihre erste Ausbildung absolvieren und noch unter 30 Jahre alt sind, können Sie einen Antrag auf Schüler*innen-BAföG stellen. Für eine zweite Ausbildung können Sie ebenfalls unter bestimmten Bedingungen BaföG beantragen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Qualifizierungschancengesetz

Unter bestimmten Umständen können gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter*innen eine Förderung für eine berufliche Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) erhalten. Der Arbeitgeber ist der Antragsteller.

Voraussetzung ist, dass der Lehrgang/die Ausbildung nach AZAV zertifiziert ist. Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III) können gefördert werden. Die Förderung umfasst Lehrgangskosten und einen Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung.

Infomaterial

Informationen zu den Ausbildungsstandorten erhalten Sie hier: