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Ausbildung Heilerziehungspflegehelfer/in

Berufsbild

Der/Die Heilerziehungspflegehelfer/in arbeitet zusammen mit Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Tätigkeitsfeldern der Behindertenhilfe und unterstützt die Fachkräfte in allen Aufgabenbereichen.
Ziel ist es, Menschen allen Alters zu einem selbstbestimmten Leben zu befähigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Allgemeine Infos

Gesamtdauer: 12 Monate
Schulbeginn: jährlich im September
Umfang: 720 Unterrichtsstunden und 400 Stunden Berufspraxis in einer Einrichtung der Behindertenhilfe
Kosten: Über die Kosten informiert Sie auf Nachfrage der Schulstandort.
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Zugangsvoraussetzungen

    • Mittelschulabschluss (früher Hauptschulabschluss)
    • Persönliche und gesundheitliche Eignung
    • Abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung in einem (sozial-) pädagogischen, (sozial-) pflegerischen oder rehabilitativen Beruf
    • Mittelschulabschluss (früher Hauptschulabschluss)
    • Persönliche und gesundheitliche Eignung
    • Abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung und Nachweis über mind. 200 Zeitstunden sozialpädagogische, heilerziehungspflegerische oder pflegerische Tätigkeit
    • Mittelschulabschluss (früher Hauptschulabschluss)
    • Persönliche und gesundheitliche Eignung
    • Mindestens 2-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit

Fördermöglichkeiten

Qualifizierungschancengesetz

Unter bestimmten Umständen können gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter*innen eine Förderung für eine berufliche Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) erhalten. Der Arbeitgeber ist der Antragsteller.

Voraussetzung ist, dass der Lehrgang/die Ausbildung nach AZAV zertifiziert ist. Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III) können gefördert werden. Die Förderung umfasst Lehrgangskosten und einen Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BAföG")

Sie möchten eine berufliche Aufstiegsfortbildung in Vollzeitform machen? Dann können Sie unter bestimmten Bedingungen bis zu 24 Monate lang eine finanzielle Unterstützung erhalten. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) regelt die Förderung von Teilnehmenden an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Erstattet werden Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Bundesausbildungsförderungsgesetz ("BAföG")

Wenn Sie Ihre erste Ausbildung absolvieren und noch unter 30 Jahre alt sind, können Sie einen Antrag auf Schüler*innen-BAföG stellen. Für eine zweite Ausbildung können Sie ebenfalls unter bestimmten Bedingungen BaföG beantragen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Arbeitsfelder

Die Behindertenhilfe bietet vielfältige Möglichkeiten:

  • Integrativer/Inklusiver Kindergarten
  • heilpädagogische Tagesstätte/Wohngruppen für Kinder und Jugendliche
  • Kinder­ und Jugendpsychiatrie
  • Werkstatt für Menschen mit Behinderung
  • Wohnheim für Menschen mit körperlicher, geistiger und/oder psychischer Beeinträchtigung
  • offene Hilfen
  • familienentlastender Dienst
  • ambulant betreutes Wohnen
  • Tagesstätte für Senioren...
Abschluss und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • beruflich: staatlich anerkannte/r Heilerziehungspflegehelfer/in
  • schulisch: Mittlerer Schulabschluss (nach Art. 25 Abs. 3 BayEUG)
Weitere Informationen und Kontakt zu den Ausbildungsstandorten erhalten Sie hier: