Skip to main content

Ausbildung Heilerziehungspfleger/in

(alte Ausbildungsform)

Als Heilerziehungspfleger/in arbeiten Sie mit Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Tätigkeitsfeldern der Behindertenhilfe zusammen. Ziel Ihrer Profession ist es, Menschen jeden Alters zu einem selbstbestimmten Leben zu befähigen und deren Teilhabe in den Bereichen Bildung, Arbeit und Soziales zu ermöglichen und zu unterstützen.

Arbeitsfelder u.a.:

  • Kindertagesstätten
  • Heilpädagogische Tagesstätte/Wohngruppen für Kinder und Jugendliche
  • Kinder­ und Jugendpsychiatrie
  • Werkstatt für Menschen mit Behinderung
  • Wohnheim für Menschen mit körperlicher, geistiger und/oder psychischer Beeinträchtigung
  • Offene Hilfen
  • Familienentlastender Dienst
  • Ambulant betreutes Wohnen
  • Tagesstätte für Senioren

Die Ausbildung bei der GGSD hat viele Pluspunkte:

Nah an der Praxis

Nah an der Praxis

Schulgeldfrei

Schulgeldfrei

Förderfähig durch die Agentur für Arbeit

Förderfähig durch die Agentur für Arbeit

Dauer und Kosten

Dauer: 24 Monate
Schulbeginn: jährlich im September
Kosten: Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Es werden standortabhängige Material- und Prüfungsgebühren erhoben. Näheres erfahren Sie auf Nachfrage am Schulstandort.

Berufsabschluss

  • Beruflich: staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in, Bachelor Professional in Sozialwesen
  • Schulisch: Erwerb der fachgebundenen Fachhochschulreife möglich (Zusatzprüfung im Fach Englisch)

Durch die Zuordnung DQR61 erhalten Sie mit dem erfolgreichen Abschluss eine Hochschulzugangsberechtigung.

1) Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR6)

Zugangsvoraussetzungen

    • Mindestens mittlerer Schulabschluss
    • Persönliche und gesundheitliche Eignung
    • Eine abgeschlossene mindestens 2­-jährige einschlä­gige Berufsausbildung/-tätigkeit oder eine abgeschlossene Ausbildung in der Heilerziehungspflegehilfe
    • Mindestens mittlerer Schulabschluss
    • Persönliche und gesundheitliche Eignung
    • Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen staatlich aner­kannten Ausbildungsberuf
    • Eine mindestens 1­-jährige einschlägige Berufs­tätigkeit
    • Mindestens mittlerer Schulabschluss
    • Persönliche und gesundheitliche Eignung
    • Eine mind. 4­-jährige Führung eines Mehr­personenhaushalts
    • Persönliche und gesundheitliche Eignung
    • (Fach-)Abitur und eine mind. 1-jährige einschlägige Berufserfahrung

Fördermöglichkeiten

AZAV zertifiziert

Die Ausbildung ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert und kann durch die Agentur für Arbeit finanziell unterstützt werden.

Bundesausbildungsförderungsgesetz ("BAföG")

Wenn Sie Ihre erste Ausbildung absolvieren und noch unter 30 Jahre alt sind, können Sie einen Antrag auf Schüler*innen-BAföG stellen. Für eine zweite Ausbildung können Sie ebenfalls unter bestimmten Bedingungen BaföG beantragen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Qualifizierungschancengesetz

Unter bestimmten Umständen können gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter*innen eine Förderung für eine berufliche Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) erhalten. Der Arbeitgeber ist der Antragsteller.

Voraussetzung ist, dass der Lehrgang/die Ausbildung nach AZAV zertifiziert ist. Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III) können gefördert werden. Die Förderung umfasst Lehrgangskosten und einen Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung.

Meisterbonus

Die Bayerische Staatsregierung zahlt jedem erfolgreichen Absolventen einer beruflichen Weiterbildung zum Meister oder einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus. Der Bonus beträgt aktuell 3.000 € für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Infomaterial

Informationen zu den Ausbildungsstandorten erhalten Sie hier: