Skip to main content
Eine Betreuungskraft begleitet einen älteren Mann im Rollstuhl aufmerksam und fürsorglich bei einem Spaziergang an der frischen Luft.

Auffrischungslehrgang für Betreuungskräfte

nach § 53b SGB XI

Der Berufsalltag von Betreuungskräften und Alltagsbegleiter*innen ist von vielfältigen fachlichen und persönlichen Anforderungen geprägt. Um eine hohe Qualität in der Betreuung nachhaltig sicherzustellen, ist eine jährliche 16-stündige Pflichtfortbildung vorgeschrieben. Diese Fortbildung berechtigt weiterhin zur Tätigkeit als Betreuungskraft gemäß § 53b SGB XI (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI).
 

Was sind die Ziele der Fortbildung? 

  • Reflexion der eigenen professionellen Rolle als Betreuungskraft
  • Aktualisierung und Vertiefung des fachlichen Wissens
  • Vermittlung neuer, praxisnaher Inhalte für den Betreuungsalltag
  • Förderung des Transfers der Lerninhalte in die tägliche Praxis
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung der persönlichen und fachlichen Kompetenzen
  • Stärkung der Handlungssicherheit in der Betreuung und Alltagsbegleitung

An wen richtet sich die Fortbildung? 

  • Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter*innen gemäß § 53b SGB XI
  • Interessierte Ehrenamtliche in der Betreuung und Begleitung