
Auffrischungslehrgang für Betreuungskräfte
nach § 53b SGB XI
Der Berufsalltag von Betreuungskräften und Alltagsbegleiter*innen ist von vielfältigen fachlichen und persönlichen Anforderungen geprägt. Um eine hohe Qualität in der Betreuung nachhaltig sicherzustellen, ist eine jährliche 16-stündige Pflichtfortbildung vorgeschrieben. Diese Fortbildung berechtigt weiterhin zur Tätigkeit als Betreuungskraft gemäß § 53b SGB XI (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI).
Was sind die Ziele der Fortbildung?
- Reflexion der eigenen professionellen Rolle als Betreuungskraft
- Aktualisierung und Vertiefung des fachlichen Wissens
- Vermittlung neuer, praxisnaher Inhalte für den Betreuungsalltag
- Förderung des Transfers der Lerninhalte in die tägliche Praxis
- Kontinuierliche Weiterentwicklung der persönlichen und fachlichen Kompetenzen
- Stärkung der Handlungssicherheit in der Betreuung und Alltagsbegleitung
An wen richtet sich die Fortbildung?
- Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter*innen gemäß § 53b SGB XI
- Interessierte Ehrenamtliche in der Betreuung und Begleitung
Termine
Infomaterial
Informationen zu den Standorten erhalten Sie hier: