Einrichtungsleitung - Aufbaumodul für PDLs
Ergänzungsqualifizierung für Pflegedienstleitungen mit 720 Stunden
Entsprechend der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG)
Die Weiterbildung zur Einrichtungsleitung soll das dem aktuellen Stand entsprechende fachliche Wissen zur Führung einer Einrichtung der Pflege und für ältere Menschen (gemäß AVPfleWoqG) vermitteln. Sie soll dazu befähigen, das erworbene Führungs- und Organisationswissen situationsgerecht in der beruflichen Praxis anzuwenden, das Lebens- und Arbeitsumfeld der Bewohner*innen sowie der Mitarbeiter*innen günstig zu gestalten, die mit den Leitungsaufgaben verbundenen Herausforderungen in persönlicher Hinsicht angemessen zu bewältigen sowie ein kritisches Bewusstsein zu entwickeln, die Wechselwirkungen zwischen der Leitungstätigkeit und den gesellschaftlichen, ökonomischen, ökologischen und politischen Einflussfaktoren zu verstehen und entsprechend zu berücksichtigen.
Sie lernen
- Ihr Führungs- und Kommunikationsverhalten zu reflektieren,
- Veränderungen professionell durchzuführen,
- Qualitätsanforderungen interner und externer Prüfinstanzen zu erfüllen,
- vorhandene Ressourcen effizient einzusetzen,
- gesetzliche Vorgaben bei Entscheidungen zu berücksichtigen und einzuhalten,
- Pflegeeinrichtungen erfolgreich zu managen.
Gesamtdauer: 188 Stunden, zuzüglich 40 Stunden Praktikum und 4 Stunden Modulprüfung
Kosten: 1.900 € (ab 2026: 2.000 €)
Modul A: Soziale Führungsqualifikationen
- Führen und Leiten in sozialen Dienstleistungsunternehmen
- Strategisches Management
Modul B: Ökonomische Qualifikationen
- Finanzierungund Investition
Modul C: Organisatorische Qualifikationen
- Schnittstellenmanagement
Modul D: Strukturelle Qualifikationen
- Sozialpolitik
- Gerontologie
Zur Ergänzungsqualifizierung „Einrichtungsleitung“ kann zugelassen werden, wer den Nachweis erbringt über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen (erfolgreich abgeschlossene, mind. dreijährige Ausbildung in einem staatl. anerkannten Beruf im Sozial- und Gesundheitswesen bzw. die frühere, nach Landesrecht anerkannte zweijährige Ausbildung zum/r Altenpfleger/in) und abgeschlossene Weiterbildung „Pflegedienstleitung (mind. 720 Theoriestunden inkl. eines differenzierten Nachweises von Prüfungsleistungen).