
Einrichtungsleitung - Gesamtweiterbildung
Entsprechend der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG)
Die Gesamtweiterbildung zur Einrichtungsleitung soll das dem aktuellen Stand entsprechende fachliche Wissen zur Führung einer Einrichtung der Pflege und für ältere Menschen (gemäß AVPfleWoqG) vermitteln. Sie soll dazu befähigen, das erworbene Führungs- und Organisationswissen situationsgerecht in der beruflichen Praxis anzuwenden, das Lebens- und Arbeitsumfeld der Bewohner*innen sowie der Mitarbeiter*innen günstig zu gestalten, die mit den Leitungsaufgaben verbundenen Herausforderungen in persönlicher Hinsicht angemessen zu bewältigen sowie ein kritisches Bewusstsein zu entwickeln, die Wechselwirkungen zwischen der Leitungstätigkeit und den gesellschaftlichen, ökonomischen, ökologischen und politischen Einflussfaktoren zu verstehen und entsprechend zu berücksichtigen.
Dauer: Die 3-stufige Gesamtweiterbildung kann nach individuellen zeitlichen Bedürfnissen absolviert werden. Die Zeitpläne sind hierbei nur exemplarisch. Modul 1 + 2 sind auch an anderen GGSD-Standorten verfügbar.
- 912 Unterrichtsstunden
- zzgl. 40 Stunden Praktikum
Abgeschlossene Weiterbildungen zur „Verantwortlichen Pflegefachkraft“ oder „Pflegedienstleitung“ können im Einzelfall angerechnet werden.
Kosten: 8.400 €
(Individueller Preis bei maßgeschneiderten Angeboten möglich)
Soziale Führungsqualifikationen
- Personalführung und Führungsethik
- Kommunikation als Führungsaufgabe
- Veränderungs und KonfliktManagement
- Moderation, Präsentation und Rhetorik
- Kollegiale Beratung und Coaching
- Teamentwicklung
- Rollenkompetenz
- Führen und Leiten in sozialen Dienstleistungsunternehmen
- Strategisches Management
Ökonomische Qualifikationen
- Allgemeine und spezielle Betriebswirtschaftslehre
- Controlling
- Sozial- und Gesundheitsökonomie
- Marketing und Öffentlichkeitsarbeit
- Finanzierung und Investition
Organisatorische Qualifikationen
- Organisation und Netzwerkarbeit
- Qualitäts-, Sozial-, Beschwerde- und Schnittstellen Management
- Einbeziehung von Angehörigen und Ehrenamtlichen
Strukturelle Qualifikationen
- Angewandte Pflegewissenschaft
- Allgemeines und betriebsbezogenes Recht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Sozialpolitik
- Gerontologie
An Personen mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung oder einem Studium im Gesundheits- und Sozialwesen sowie sog. gleichgestellte Studiengänge. Außerdem können in Abstimmung mit der Weiterbildungsleitung und den zuständigen Behörden weitere Berufsgruppen zugelassen werden.