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Zwei Schülerinnen und ein Schüler sitzen am Tisch und bearbeiten eine Aufgabe

Weiterbildung Pflegeassistent/in plus berufliches Deutsch

QN 2 § 113c SGB XI

Dieser Kurs qualifiziert Sie unabhängig von Ihrem Schul- oder Berufsabschluss und ohne pflegerische Vorkenntnisse für eine Tätigkeit in der Pflege. Im begleitenden Deutschunterricht entwickeln Sie zudem Ihre Sprachkenntnisse weiter. Als Pflegeassistent/in auf Qualifikationsniveau 2 (QN 2) unterstützen Sie Fachkräfte in stationären Pflegeeinrichtungen.

Was sind die Ziele der Weiterbildung? 

  • Solide Basis für Pflegehilfstätigkeiten erwerben (Pflegeprozess, Hygiene, Prophylaxen, Dokumentation)
  • Deutschkenntnisse für Alltag & Pflege ausbauen; Fachbegriffe sicher anwenden
  • Sichere Kommunikation mit Bewohner*innen, Angehörigen und Team
  • Gelerntes im Praktikum anwenden und reflektieren 

An wen richtet sich die Weiterbildung? 

  • Personen ohne deutsche Pflegeausbildung – insbesondere aus EU-/Drittstaaten
  • Berufseinsteiger*innen mit hoher Motivation für die Arbeit in der Pflege 
  • Personen die zusätzlich ihre Sprachkenntnisse weiter entwickeln möchten

Sie verfügen bereits über gute Deutschkenntnisse und möchten schnell in die pflegepraktische Qualifizierung einsteigen? Dann passt unsere Weiterbildung Pflegeassistent/in (QN 2 § 113c SGB XI) ohne zusätzlichen Deutschunterricht zu Ihnen, da in diesem Kurs ausschließlich die pflegefachlichen Inhalte im Mittelpunkt stehen.

Dauer & Kosten

Gesamtdauer: 4 Monate · 392 UE Unterricht (192 UE Deutsch + 200 UE Pflege) + 160 Std. Praktikum 
Kosten: 3.446 € 

Das bietet Ihnen die GGSD

Sprachliche Förderung

Sprachliche Förderung

Erfahrene Lehrkräfte und Dozierende

Erfahrene Lehrkräfte und Dozierende

Praxisnahes Lernen

Praxisnahes Lernen

Förderfähig durch die Agentur für Arbeit

Förderfähig durch die Agentur für Arbeit

Weitere Informationen zur Weiterbildung

Fördermöglichkeiten

Bildungsgutschein

Ihre Aus- oder Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Das ist z.B. bei drohender Arbeitslosigkeit der Fall oder wenn Sie sich beruflich wieder eingliedern möchten.

Wenn Sie an einer AZAV geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS). Dieser übernimmt die Kosten für Ihre Weiterbildung, einschließlich Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de

Voraussetzungen für die Teilnahme
  • Hohe Bereitschaft, Deutsch zu lernen  
  • Motivation für die Pflege 
  • Ärztliches Attest (gesundheitliche Eignung) 
  • Amtliches Führungszeugnis (bei Anmeldung ≤ 3 Monate alt) 
  • Nachweise zur schulischen Vorbildung und ggf. vorhandene Deutschtests 
Inhalte

Pflegefachlicher Unterricht

  • Lernen „lernen“
  • Ethik und Recht
  • Pflege, Pflegeprozess und Pflegeplan
  • Wahrnehmen und Beobachten
  • Kommunikationsgrundlagen
  • Kooperations- und Gefühlsarbeit
  • Dokumentation
  • Hygiene
  • Prophylaxen
  • Unterstützung bei der selbstbestimmten Lebensführung
  • Essen und Trinken
  • Lebensweltgestaltung
  • Assistenz bei besonderen Pflegeanlässen

Sprachunterricht Deutsch

  • Grundwortschatz
  • Alltagssprache
  • Fachbegriffe

Praktikum

Im Rahmen der Weiterbildung absolvieren Sie 160 Stunden Praktikum. Sie werden durch Praxisanleiter*innen und Lehrkräfte begleitet. Für die Praktikumsphasen erhalten Sie Übungsaufgaben, die Sie gemeinsam mit Praxisanleitungen bearbeiten. Im Unterricht besprechen Sie anschließend Ihre Erfahrungen.

Abschluss & Perspektiven

Sie erhalten das Zertifikat „Pflegeassistent/in - QN 2 § 113c SGB XI“. Nach dem Deutschunterricht können Sie die telc Deutsch B1/B2 Pflege-Prüfung ablegen. Im Anschluss an die Weiterbildung haben Sie die Möglichkeit, sich für eine weiterführende Ausbildung in der Pflege zu bewerben.

Wichtig: Der Kurs ist eine Weiterbildung mit Zertifikat und keine staatlich anerkannte Berufsausbildung. Die Voraussetzungen für eine QN2 Einstufung können je nach Arbeitgeber variieren. Bitte klären Sie die konkreten Anforderungen vorab in Ihrem Betrieb. Gerne unterstützen wir Sie dabei – sprechen Sie uns an.