Pflegesachverständige/r und unabhängige/r Gutachter/in nach § 53a SGB XI
Aufgrund des demografischen Wandels nimmt die Anzahl hilfe- und pflegebedürftiger Menschen stark zu. Damit sind für die betroffenen Personen meist Sozialleistungsansprüche verbunden, die durchgesetzt werden wollen. Zudem kann es bei Versorgungsmängeln auch zu Haftungsfragen kommen, die objektiv geklärt werden müssen. Häufig sind dann Expert*innen gefragt, die nicht nur pflegefachliche Kompetenz mitbringen, sondern auch wissenschaftliches und juristisches Hintergrundwissen haben sowie Hilfesituationen und Bedarfslagen fundiert beurteilen und einschätzen können. Diese Weiterbildung ermöglicht Ihnen daher in zwei Etappen die Abschlüsse zum/r „Unabhängigen Gutachter/in nach §53a SGB XI“ und „Pflegesachverständigen (GGSD)“ zu erreichen.
Gesamtdauer: 400 Stunden
Davon entfallen ca. 300 Stunden auf theoretischen Unterricht, ca. 80 Stunden auf praktische Gutachtenarbeit und ca. 20 Stunden auf Prüfungsvorbereitung und Abschlussprüfung.
Kosten: 3.500 €
- Der Sachverständige
Das Modul „Der/Die Sachverständige“ soll den Teilnehmenden ihren Standort als Helfer/in des/r entscheidenden Richters/Richterin an verantwortlicher Stelle in der Rechtspflege deutlich machen. Eine grundlegende Kenntnis ihres zukünftigen Berufsbildes sowie die Abgrenzung von anderen Berufsbildern einerseits und die Pflichten des/r Sachverständigen dem Gericht gegenüber andererseits sind zentrale Elemente dieser Lerneinheit. - Der Sozialstaat
Das Modul „Der Sozialstaat“ soll den Teilnehmenden einen Überblick über die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland ermöglichen. Sie sollen mit der deutschen Rechtsprechung, den Gerichten und Justizbehörden vertraut sein und die Zusammenhänge der Institutionen im öffentlichen Gesundheitswesen und der sozialen Sicherung kennen. - Rechtliche Grundlagen
Das Modul „Rechtliche Grundlagen“ soll den Teilnehmenden Kenntnis über die relevanten Normen vermitteln und die Zusammenhänge mit der Begutachtungssituation verstehen lassen. Sie sollen die Vorschriften anwenden und rechtliche Konsequenzen ihres Handelns beurteilen können. - Die Gutachtenerstellung
Im Modul „Gutachtenerstellung“ soll den Teilnehmenden das nötige Handwerkszeug vermittelt werden. Der bisher erworbene Sachverstand des/r Gutachters/Gutachterin soll sich im transparenten Aufbau, in der richtigen Wahl der sprachlichen Formulierungen und nicht zuletzt in der korrekten Abrechnung widerspiegeln. - Assessment und Klassifikation in der Begutachtung
Im Modul „Assessment und Klassifikation in der Begutachtung“ sollen die Teilnehmenden die Instrumente und die Sprache zur Befunderhebung kennen lernen und die Systematik der Begutachtung nach dem SGB XI verstehen und beherrschen. - Die Überprüfung der Ergebnisqualität
Im Modul „Pflegewissenschaftliche Grundlagen“ sollen die Teilnehmenden die wissenschaftstheoretischen Grundlagen, elementaren Pflegetheorien und -modelle und aktuelle Expertenstandards kennenlernen. - Der selbständige Sachverständige
Das Modul „Der/Die selbständige Sachverständige“ macht die Teilnehmenden mit den betriebswirtschaftlichen Grundlagen einer selbstständigen Tätigkeit vertraut. Die Teilnehmenden sollen in der Lage sein, Formen und Perspektiven ihrer Berufsausübung einzuschätzen und qualifizierte Entscheidungen zu treffen. - Methoden zur Erhebung von Daten und Informationen
Das Modul „Methoden zur Erhebung von Daten und Informationen“ soll die Teilnehmenden in die Lage versetzen, die für das Gutachten erforderlichen Daten durch wissenschaftliche Verfahren der qualitativen und quantitativen empirischen Sozialforschung zu erheben und auszuwerten. - Ethik in der Pflege
Im Modul „Ethik in der Pflege“ werden den Teilnehmenden Grundlagen der theoretischen und angewandten Ethik vermittelt, die dazu befähigen sollen, Entscheidungen und Handlungen zu begründen sowie wissenschaftstheoretische Ansätze zu diskutieren.
Fachkräfte aus der Pflege mit ...
- einer erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung zur Leitung einer Station, Pflegeeinheit oder eines Pflegedienstes mit einem Stundenumfang von mind. 460 Stunden oder
- einer abgeschlossenen Fachweiterbildung in der Gerontopsychiatrie oder
- einer vergleichbaren Fort- und Weiterbildung (z.B. QM, Fachkrankenpflege, etc.) oder
- mind. 5 Jahre Berufspraxis in der Pflege oder Betreuung.
Die Zulassung zur Weiterbildung erfolgt in einem persönlichen Gespräch.
Zum Abschluss der Weiterbildung ist eine Facharbeit in Form eines Gutachtens zu erstellen. Zu diesem Thema findet ein Abschlusskolloquium statt und das Gutachten wird in einer Präsentation dem Prüfungsausschuss vorgestellt.
Die Teilnehmenden an der Weiterbildung „Pflegesachverständige/r“ erhalten die Zertifikate der GGSD („Unabhängige/r Gutachter/in nach § 53a SGB XI“ und „Pflegesachverständige/r GGSD“) mit dem sie auch die Anerkennung durch anerkannte Berufsverbände erhalten können.