Vorbereitungskurs auf die Externenprüfung zum/r Erzieher/in
Externenprüfung gemäß §§ 63 - 65 der Schulordnung für die Fachakademien
Dieser modulare, berufsbegleitende Vorbereitungskurs bietet Ihnen eine umfassende und gezielte Vorbereitung auf alle Prüfungsteile der Externenprüfung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher gemäß der Schulordnung für die Fachakademien (FakO). Der Kurs richtet sich speziell an pädagogische Ergänzungskräfte mit Berufserfahrung und ist so konzipiert, dass er sich gut mit Ihrer Arbeit und Ihrem Familienleben vereinbaren lässt.
Was sind die Ziele der Weiterbildung?
- Strukturierte Vorbereitung auf schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen
- Aktualisierung und Vertiefung pädagogischer, didaktischer und rechtlicher Kompetenzen
- Sicheres professionelles Handeln in sozialpädagogischen Einrichtungen
- Orientierung zu Prüfungsorganisation, Zulassung und Anschlussphase (Berufspraktikum)
An wen richtet sich die Weiterbildung?
- Pädagogische Ergänzungskräfte (z. B. Kinderpfleger/innen) mit relevanter Praxis
- Quereinsteiger/innen mit Einsatz in sozialpädagogischen Einrichtungen
- Personen, die den Abschluss „staatlich anerkannte/r Erzieher/in“ über die Externenprüfung anstreben
Dauer & Kosten
Gesamtdauer: 16 – 20 Monate (488 Unterrichtsstunden)
Kosten: 4.138 €
Das bietet Ihnen die GGSD
Praxisnahes Lernen
Berufsbegleitende Qualifizierung
Förderfähig durch die Agentur für Arbeit
Erfahrene Lehrkräfte und Dozierende
Weitere Informationen zur Weiterbildung
Fördermöglichkeiten
Die Anmeldung zur Prüfung richtet sich nach den Bestimmungen des § 64 der Schulordnung für die Fachakademien (Fachakademieordnung - FakO)
2. eine erfolgreiche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung von weiteren sechs Monaten oder regelmäßige Teilnahme am Unterricht im Fach sozialpädagogische Praxis als Studierende oder Studierender gemäß der Stundentafel.
- 2Bewerberinnen und Bewerber, die den mittleren Schulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nachweisen, können abweichend von Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b zugelassen werden, wenn
1. sie das 25. Lebensjahr vollendet haben,
2. ihr bisheriger Bildungsstand und Werdegang ein erfolgreiches Ablegen der Abschlussprüfung als andere Bewerberin oder anderer Bewerber erwarten lassen und
3. zusätzlich die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 erfüllt sind.
2. Nachweise über die nach § 6 Abs. 1 erforderliche schulische und berufliche Vorbildung im Original oder in beglaubigter Abschrift,
3. Erklärung, aus der hervorgeht, wie sich die Bewerberin oder der Bewerber in den einzelnen Fächern vorbereitet hat.
Während des 12-monatigen Berufspraktikums wenden Sie Ihr theoretisches Wissen in der Praxis an und sammeln wertvolle Erfahrungen. Sie wählen die Praktikumsstelle eigenständig und erhalten für Ihre Tätigkeit
eine Vergütung. Neben der praktischen Tätigkeit erstellen Sie eine Facharbeit und einen Praktikumsbericht, absolvieren eine praktische Prüfung und nehmen an einem Kolloquium teil. Zusätzlich besuchen Sie 160 Unterrichtsstunden an der Fachakademie für Sozialpädagogik.
Bitte beachten Sie: Für das Berufspraktikum können zusätzliche Kosten anfallen, da es nicht Teil der Weiterbildung ist
Nach der Weiterbildung legen Sie in allen Fächern eine schriftliche oder praktische Prüfung an einer Fachakademie für Sozialpädagogik ab. Bei erfolgreichem Bestehen erhalten Sie ein Jahreszeugnis und die Zulassung zum 12-monatigen Berufspraktikum.
Nach erfolgreichem Abschluss des Berufspraktikums erhalten Sie neben einem Abschlusszeugnis die Urkunde über die staatliche Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher. Ihre Einsatzfelder sind: Kinderkrippen, Kindergärten, Horte sowie weitere sozialpädagogische Einrichtungen.