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Eine Erzieherin unterstützt einen Jungen in der Freispielzeit beim Malen

Ausbildung Erzieher/in (gegliederte Form)

Die Ausbildung zum Erzieher / zur Erzieherin an unseren sechs Fachakademien für Sozialpädagogik ist vielseitig, anspruchsvoll und zunftsweisend. Sie erwerben umfangreiche Kompetenzen, um Kinder und Jugendliche aller Altersstufen optimal zu begleiten und zu fördern. Als Erzieher/in übernehmen Sie eigenverantwortlich und familienunterstützend Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren.

Arbeitsfelder:

  • Kindertagesstätten
  • Einrichtungen der Jugendarbeit und Beratungsstellen
  • Ganztagsschulen und Schulvorbereitende Einrichtungen
  • Heime für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
  • Tagesstätten für Kinder mit heil- und sonderpädagogischem Förderbedarf

Die Ausbildung bei der GGSD hat viele Pluspunkte:

Nah an der Praxis

Nah an der Praxis

Schulgeldfrei

Schulgeldfrei

Förderfähig durch die Agentur für Arbeit

Förderfähig durch die Agentur für Arbeit

Dauer und Kosten

Gesamtdauer: 3 Jahre (mit vorherigem Sozialpädagogischen Einführungsjahr - "SEJ" 4 Jahre)grafik erzieher

  • Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ): Das erste schulisch begleitete Jahr absolvieren Sie in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Sie wählen Ihre Praxisstelle eigenständig und erhalten eine Praktikumsvergütung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das sozialpädagogische Einführungsjahr übersprungen werden.
  • Fachakademie (FakS): In zwei Jahren Vollzeitunterricht erlernen Sie die erforderlichen theoretischen Grundlagen. Ihr Wissen vertiefen Sie durch Begleitpraktika.
  • Berufspraktikum (BP): Im Berufspraktikum sammeln Sie wichtige praktische Erfahrungen in Ihrer Einrichtung und erhalten eine Praktikumsvergütung.

Schulbeginn: jährlich im September
Kosten: Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Weitere Informationen zu den Materialkosten und Prüfungsgebühren finden Sie auf den jeweiligen Schulseiten unserer Standorte.

Berufsabschluss

  • Sie erhalten die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“.
  • Sie erhalten den Titel Bachelor Professional im Sozialwesen sowie eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung (DQR6)1.
  • Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und Sie gute Prüfungen ablegen, können Sie zusätzlich eine fachgebundene Hochschulreife oder eine erweiterte Studienberechtigung erhalten.

Nach der Ausbildung stehen Ihnen viele Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten offen.

1) Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR6)

Zugangsvoraussetzungen

  1. Einstieg über das Sozialpädagogische Einführungsjahr - SEJ (Dauer: 4 Jahre)

    • Mittlerer Schulabschluss ("Mittlere Reife")
    • Gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des Berufs
    • Hinreichende Deutschkenntnisse
  2. Direkteinstieg in die Fachakademie für Sozialpädagogik (Dauer: 3 Jahre)

    • Allgemeine/fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife
    • 200 Stunden Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
  3. Direkteinstieg in die Fachakademie für Sozialpädagogik (Dauer: 3 Jahre)

    • Mittlerer Schulabschluss ("Mittlere Reife")
    • Einschlägige 2-jährige Berufsausbildung 
  4. Direkteinstieg in die Fachakademie für Sozialpädagogik (Dauer: 3 Jahre)

    • Mittlerer Schulabschluss ("Mittlere Reife")
    • 2-jährige Berufsausbildung und 200 Stunden Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung
  5. Direkteinstieg in die Fachakademie für Sozialpädagogik (Dauer: 3 Jahre)

    • Mittlerer Schulabschluss ("Mittlere Reife")
    • Erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Seminar oder ein erfolgreich abgeschlossenes sozial­pädagogisches Einführungsjahr
  6. Direkteinstieg in die Fachakademie für Sozialpädagogik (Dauer: 3 Jahre)

    • Mittlerer Schulabschluss ("Mittlere Reife")
    • Einschlägige 4-jährige berufliche Tätigkeit

Fördermöglichkeiten

AZAV zertifiziert

Die Ausbildung ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert und kann durch die Agentur für Arbeit finanziell unterstützt werden.

Bildungsgutschein

Ihre Aus- oder Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Das ist z.B. bei drohender Arbeitslosigkeit der Fall oder wenn Sie sich beruflich wieder eingliedern möchten.

Wenn Sie an einer AZAV geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS). Dieser übernimmt die Kosten für Ihre Weiterbildung, einschließlich Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de

Qualifizierungschancengesetz

Unter bestimmten Umständen können gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter*innen eine Förderung für eine berufliche Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) erhalten. Der Arbeitgeber ist der Antragsteller.

Voraussetzung ist, dass der Lehrgang/die Ausbildung nach AZAV zertifiziert ist. Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III) können gefördert werden. Die Förderung umfasst Lehrgangskosten und einen Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BAföG")

Sie möchten eine berufliche Aufstiegsfortbildung in Vollzeitform machen? Dann können Sie unter bestimmten Bedingungen bis zu 24 Monate lang eine finanzielle Unterstützung erhalten. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) regelt die Förderung von Teilnehmenden an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Erstattet werden Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Meisterbonus

Die Bayerische Staatsregierung zahlt jedem erfolgreichen Absolventen einer beruflichen Weiterbildung zum Meister oder einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus. Der Bonus beträgt aktuell 3.000 € für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2022 festgestellt wurde.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: