
Fachkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen
(Block C, Modul 5)
Als pädagogische Fachkraft tragen Sie die Verantwortung für die pädagogische Arbeit in der Kita und gestalten diese aktiv mit. Die Weiterbildung zur Fachkraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen (Block C, Modul 5) bereitet Sie umfassend auf diese verantwortungsvolle Rolle vor. Sie erwerben fundiertes Wissen, vertiefte praktische Kompetenzen und eine klare Professionalität. Mit der erworbenen Qualifikation haben Sie zudem die Möglichkeit, sich zur (stellvertretenden) Einrichtungsleitung weiterzuentwickeln.
Die Module werden im Rahmen des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durchgeführt. Weitere Informationen zum Gesamtkonzept und den einzelnen Modulen finden Sie unter: www.kita-fachkraefte.bayern
Gesamtdauer: 300 UE (Block C, Modul 5, Gesamtkonzept)
Kosten: 2.748 €
AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist möglich.
Fördermöglichkeiten
- Pädagogische Professionalität als Fachkraft erwerben
- Differenziertes Verständnis von Bildung, Lernen und der pädagogischen Schlüsselprozesse
- Reflexion der neuen Rolle als Fachkraft und evtl. Gruppenleitung mit Hinblick auf Leitungskompetenzen
- Vertiefende Inhalte zu Bildung und Lernen auf Grundlage des BayBEP sowie zu den Themen Bildungsbereiche, Inklusion und Partizipatio
- Wissenschaftliche Fundierung (Entwicklungspsychologie, Pädagogik)
- Vertiefung und praktische Anwendung der rechtlichen Grundlagen und Grundlagen für die Leitung von Gruppen und
Organisation von Einrichtungen - Umsetzung der pädagogischen Schlüsselprozesse in Eigenverantwortung
- Bildungsprozesse und Interaktion nach innen (Kinder, Team) und außen (Eltern, Träger, Schule, Gemeinde, Fachdienste), Konzeptionelle Mit-Verantwortung für die Einrichtung
- Stärkung der Organisations-, Steuerungs- und Leitungskompetenz (Gruppenleitung, Anleitung)
- abgeschlossene zweijährige einschlägige Berufsausbildung (Kinderpflege) oder erfolgreicher Abschluss Modul 4 oder einschlägiges Studium im In- und Ausland
- vollendetes 25. Lebensjahr zu Beginn der Weiterbildung
- Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau mit mindestens 50 % Arbeitszeit, Personalzustimmung für mindestens einen Betreuungsbereich als Ergänzungskraft
- Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mind. 50 % als genehmigte Ergänzungskraft mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft zu Beginn der Qualifizierung
- Bei anderer Erstsprache als Deutsch: Sprachnachweis auf B2 Niveau
- Hauptschul- bzw. Mittelschulabschluss