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Kinder arbeiten konzentriert am Tisch, eine freundlich lächelnde Erwachsene sieht ihnen zu.

Ausbildung Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung

(Schulversuch in Nürnberg und München)

Die Ausbildung zur Pädagogischen Fachkraft für Grundschulkindbetreuung ähnelt der Ausbildung zum/r Erzieher/in. Sie können als sog. Quereinsteiger*in auch aus anderen Berufsfeldern kommen und diese pädagogische Qualifizierung absolvieren.  Als Pädagogische Fachkraft konzentrieren Sie sich auf die Grundschulzeit der Kinder. Sie unterstützen Grundschulkinder bei ihren Hausaufgaben, bieten Bildungsangebote und Freizeitbeschäftigungen außerhalb der schulischen Aufgaben an und fördern die ganzheitliche Entwicklung der Kinder. Als Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung arbeiten Sie in der Regel an Schulen oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Horte oder Häuser für Kinder.

GGSD Fachschulen für Grundschulkindbetreuung finden Sie in Nürnberg und München. Zur Förderung Ihrer Ausbildung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Wir beraten Sie gerne und suchen mit Ihnen nach der für Sie bestmöglichen Förderung. Wenden Sie sich bei Interesse oder Fragen gerne gleich an die Schulsekretariate zu oder rufen Sie unsere Hotline an: 0800 / 10 20 580.

Dauer und Kosten 

  • Dauer: 2 Jahre
    Das erste Jahr absolvieren Sie in Vollzeit an der Fachschule. Das zweite Jahr besteht aus einem schulisch begleiteten Berufspraktikum, das Sie zweijährig auch in Teilzeit durchführen können. Für das Berufspraktikum suchen Sie ihre Praxisstelle selbst. Eine Vergütung steht Ihnen zu.
  • Schulbeginn: jährlich im September.
  • Kosten: Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Es werden standortabhängige Anmelde-, Material- und Prüfungsgebühren erhoben. Näheres erfahren Sie auf Nachfrage am jeweiligen Schulstandort.
  • AZAV-zertifiziert: Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Berufsabschluss

Die Ausbildung verleiht Ihnen den Titel „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“. Dieser Beruf ist nur in Bayern anerkannt. Ihr Tätigkeitsbereich ist somit derzeit auf bayerische Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie bayerische schulische Angebote begrenzt.
Sie können mit diesem Abschluss auch staatlich anerkannte/r Erzieher/in werden, hierzu sind lediglich eine Externenprüfung mit einem verkürzten Berufspraktikum erforderlich.

 

Arbeitsfelder

Als Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung wirken Sie an folgenden Angeboten mit:

Schulisch:

  • einfache und verlängerte Mittagsbetreuung
  • offene Ganztagsschule (an Grundschulen)
  • gebundene Ganztagsschule (an Grundschulen)

Kinder- und Jugendhilfe:

  • Horte
  • Häuser für Kinder (Gruppen für Kinder ab 6 Jahren)
  • Altersgeöffnete Kindergärten
Erasmus+ Partnerschaft

Wer während der Ausbildung ins Ausland möchte, um seinen interkulturellen, sprachlichen und beruflichen Horizont zu erweitern, kann sich diesen Traum jetzt bei der GGSD erfüllen. Wir sind Partner des Erasmus+ Programms, welches auch Schüler*innen Auslandsaufenthalte ermöglicht, bei denen Reise- und Aufenthaltskosten sowie gegebenenfalls weitere Kosten finanziell gefördert werden. Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Planung und Organisation ihres Auftenthalts.
Erasmus LogoDas EU-Programm Erasmus+ dient der Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa, insbesondere der Mobilität von Einzelpersonen und der Kooperation von Bildungseinrichtungen. Schüler*innen, Auszubildende, Lehrkräfte und Pädagogen*innen können im Rahmen des Erasmus+ Programms internationale Lernerfahrungen sammeln. Besucht werden können alle EU Länder. Auch ausgewählte Länder außerhalb der EU sind im Programm dabei: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei.

Zugangsvoraussetzungen

    • Mittlerer Schulabschluss
    • Berufliche Vorbildung durch eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
    • Nachweis über eine sechswöchige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen oder schulischen Einrichtung im einschlägigen Bereich
    • Bewerber*innen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch: Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, mindestens auf Niveau B2.
  1. Sie können auch abweichend von den oben genannten Zugangsvoraussetzungen aufgenommen werden. Dazu muss Ihr bisheriger Bildungsstand und beruflicher Werdegang eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachschule erwarten lassen. Dies ist zum Beispiel der Fall nach mindestens vierjähriger selbständiger Führung eines Haushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind. Ob Sie mit der Ausbildung bei uns beginnen können, stellen wir im Gespräch mit Ihnen an einer unserer Schulen in Nürnberg oder München fest. Die endgültige Zustimmung erfolgt anschließend durch die Schulaufsichtsbehörde.

Fördermöglichkeiten

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BAföG")

Sie möchten eine berufliche Aufstiegsfortbildung in Vollzeitform machen? Dann können Sie unter bestimmten Bedingungen bis zu 24 Monate lang eine finanzielle Unterstützung erhalten. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) regelt die Förderung von Teilnehmenden an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Erstattet werden Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Qualifizierungschancengesetz

Unter bestimmten Umständen können gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter*innen eine Förderung für eine berufliche Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) erhalten. Der Arbeitgeber ist der Antragsteller.

Voraussetzung ist, dass der Lehrgang/die Ausbildung nach AZAV zertifiziert ist. Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III) können gefördert werden. Die Förderung umfasst Lehrgangskosten und einen Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung.

Bildungsgutschein

Ihre Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Das ist z.B. bei drohender Arbeitslosigkeit der Fall oder wenn Sie sich beruflich wieder eingliedern möchten.

Wenn Sie an einer AZAV geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS). Dieser übernimmt die Kosten für Ihre Weiterbildung, einschließlich Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de

Weitere Informationen und Kontakt zu den Ausbildungsstandorten erhalten Sie hier: