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Kinder arbeiten konzentriert am Tisch, eine freundlich lächelnde Erwachsene sieht ihnen zu.

Ausbildung Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung

(Schulversuch in Nürnberg und München)

Die Ausbildung zur Pädagogischen Fachkraft für Grundschulkindbetreuung ähnelt der Ausbildung zum/r Erzieher/in. Sie können als sog. Quereinsteiger*in auch aus anderen Berufsfeldern kommen und diese pädagogische Qualifizierung absolvieren.  Als Pädagogische Fachkraft konzentrieren Sie sich auf die Grundschulzeit der Kinder. Sie unterstützen Grundschulkinder bei ihren Hausaufgaben, bieten Bildungsangebote und Freizeitbeschäftigungen außerhalb der schulischen Aufgaben an und fördern die ganzheitliche Entwicklung der Kinder.

Arbeitsfelder:

  • Einfache und verlängerte Mittagsbetreuung
  • Offene Ganztagsschule (an Grundschulen)
  • Gebundene Ganztagsschule (an Grundschulen)
  • Horte
  • Häuser für Kinder (Gruppen für Kinder ab 6 Jahren)
  • Altersgeöffnete Kindergärten

Die Berufsausbildung bei der GGSD hat viele Pluspunkte:

Nah an der Praxis

Nah an der Praxis

Schulgeldfrei

Schulgeldfrei

Förderfähig durch die Agentur für Arbeit

Förderfähig durch die Agentur für Arbeit

Dauer und Kosten 

Dauer: 2 Jahre
Das erste Jahr absolvieren Sie in Vollzeit an der Fachschule. Das zweite Jahr besteht aus einem schulisch begleiteten Berufspraktikum, das Sie zweijährig auch in Teilzeit durchführen können. Für das Berufspraktikum suchen Sie ihre Praxisstelle selbst. Eine Vergütung steht Ihnen zu.
Schulbeginn: jährlich im September.
Kosten: Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Weitere Informationen zu den übrigen Kosten finden Sie auf den jeweiligen Schulseiten unserer Standorte. 

Berufsabschluss

Die Ausbildung verleiht Ihnen den Titel „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“. Diese Berufsbezeichnung ist nur in Bayern anerkannt. Nach erfolgreichem Abschluss können Sie in das zweite
Ausbildungsjahr an einer Fachakademie für Sozialpädagogik einsteigen oder an der Externenprüfung zur/zum Erzieher/in teilnehmen.

Zugangsvoraussetzungen

    • Mittlerer Schulabschluss
    • Berufliche Vorbildung durch eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
    • Nachweis über eine vierwöchige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen oder schulischen Einrichtung im einschlägigen Bereich
    • Bewerber*innen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch: Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, mindestens auf Niveau B2.
  1. Sie können auch abweichend von den oben genannten Zugangsvoraussetzungen aufgenommen werden. Dazu muss Ihr bisheriger Bildungsstand und beruflicher Werdegang eine erfolgreiche Mitarbeit in der Fachschule erwarten lassen. Dies ist zum Beispiel der Fall nach mindestens vierjähriger selbständiger Führung eines Haushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind. Ob Sie mit der Ausbildung bei uns beginnen können, stellen wir im Gespräch mit Ihnen an einer unserer Schulen in Nürnberg oder München fest. Die endgültige Zustimmung erfolgt anschließend durch die Schulaufsichtsbehörde.

Fördermöglichkeiten

AZAV zertifiziert

Die Ausbildung ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert und kann durch die Agentur für Arbeit finanziell unterstützt werden.

Bildungsgutschein

Ihre Aus- oder Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Das ist z.B. bei drohender Arbeitslosigkeit der Fall oder wenn Sie sich beruflich wieder eingliedern möchten.

Wenn Sie an einer AZAV geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS). Dieser übernimmt die Kosten für Ihre Weiterbildung, einschließlich Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de

Qualifizierungschancengesetz

Unter bestimmten Umständen können gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter*innen eine Förderung für eine berufliche Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) erhalten. Der Arbeitgeber ist der Antragsteller.

Voraussetzung ist, dass der Lehrgang/die Ausbildung nach AZAV zertifiziert ist. Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III) können gefördert werden. Die Förderung umfasst Lehrgangskosten und einen Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BAföG")

Sie möchten eine berufliche Aufstiegsfortbildung in Vollzeitform machen? Dann können Sie unter bestimmten Bedingungen bis zu 24 Monate lang eine finanzielle Unterstützung erhalten. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) regelt die Förderung von Teilnehmenden an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Erstattet werden Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Infomaterial

Informationen zu den Ausbildungsstandorten erhalten Sie hier: