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Ausbildung Pflegefachhelfer/in (mit Schwerpunkt Altenpflege)

Berufsbild

Als Pflegefachhelfer/in unterstützen Sie bei der Pflege und Betreuung pflegebedürftiger und kranker Menschen. Sie arbeiten im Team mit Pflegefachpersonen und führen eigenständig pflegerische Maßnahmen durch. Diese werden von der Pflegefachperson geplant, überwacht und gesteuert. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die Durchführung der täglichen Grundpflege, das Unterstützen der Pflegefachkräfte sowie das Aktivieren und Mobilisieren der Bewohner*innen. Zudem sind Sie für die problem- und ressourcenorientierte Dokumentation verantwortlich und informieren die Bewohner*innen über pflegerische Maßnahmen.

Arbeitsfelder:

  • Stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Betreutes Wohnen
  • Ambulant betreute Wohngemeinschaften
  • Kliniken (bei Schwerpunkt Krankenpflege)
  • Sozialstationen und ambulante Pflegedienste
  • Tagespflegeeinrichtungen

Die Ausbildung bei der GGSD hat viele Pluspunkte:

Nah an der Praxis

Nah an der Praxis

Schulgeldfrei

Schulgeldfrei

Förderfähig durch die Agentur für Arbeit

Förderfähig durch die Agentur für Arbeit

Dauer und Kosten

Dauer: 12 Monate
Schulbeginn: jährlich im September; am Standort Nürnberg ist der Start zusätzlich auch im April möglich.
Umfang: 700 Unterrichtsstunden und 850 Stunden Fachpraxis
Kosten: Die Ausbildung ist schulgeldfrei.

Berufsabschluss

Das Bestehen der Abschlussprüfung führt zum Erwerb der Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte/r Pflegefachhelfer/in (Altenpflege)“. Nach der Ausbildung haben Sie die Zugangsvoraussetzung für die Generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann. Zusätzlich ist die Verkürzung dieser dreijährigen Ausbildung auf zwei Jahre möglich.

Zugangsvoraussetzungen

    • Erfolgreicher Mittelschulabschluss (Hauptschulabschluss)
    • Mindestalter von 16 Jahren
    • Gesundheitliche Eignung
    • Ein zwei- bis vierwöchiges Vorpraktikum in einer Einrichtung der Altenhilfe wird empfohlen.
  1. Erweiterte Zugangsmöglichkeiten im Rahmen eines Schulversuchs

    • Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (9 Jahre)
    • Mindestens 2 Jahre Tätigkeit in der Pflege
    • Gesundheitliche Eignung
  2. Erweiterte Zugangsmöglichkeiten im Rahmen eines Schulversuchs

    • Erfolgreicher Mittelschulabschluss (Hauptschulabschluss)
    • Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können aufgenommen werden, wenn die nötige Reife und schriftl. Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt. 
    • Gesundheitliche Eignung

Fördermöglichkeiten

AZAV zertifiziert

Die Ausbildung ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert und kann durch die Agentur für Arbeit finanziell unterstützt werden.

Bundesausbildungsförderungsgesetz ("BAföG")

Wenn Sie Ihre erste Ausbildung absolvieren und noch unter 30 Jahre alt sind, können Sie einen Antrag auf Schüler*innen-BAföG stellen. Für eine zweite Ausbildung können Sie ebenfalls unter bestimmten Bedingungen BaföG beantragen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Bildungsgutschein

Ihre Aus- oder Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Das ist z.B. bei drohender Arbeitslosigkeit der Fall oder wenn Sie sich beruflich wieder eingliedern möchten.

Wenn Sie an einer AZAV geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS). Dieser übernimmt die Kosten für Ihre Weiterbildung, einschließlich Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de

Qualifizierungschancengesetz

Unter bestimmten Umständen können gering qualifizierte sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter*innen eine Förderung für eine berufliche Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz (früher: „WeGebAU-Förderung“) erhalten. Der Arbeitgeber ist der Antragsteller.

Voraussetzung ist, dass der Lehrgang/die Ausbildung nach AZAV zertifiziert ist. Anpassungsqualifizierungen (§ 82 SGB III) oder abschlussorientierte Weiterbildungen (§§ 81 ff SGB III) können gefördert werden. Die Förderung umfasst Lehrgangskosten und einen Arbeitsentgeltzuschuss für die Dauer der Aus-/Weiterbildung.