
Ausbildung Pflegefachhelfer/in (mit Schwerpunkt Altenpflege)
Berufsbild
Als Pflegefachhelfer/in unterstützen Sie bei der Pflege und Betreuung pflegebedürftiger und kranker Menschen. Sie arbeiten im Team mit Pflegefachpersonen und führen eigenständig pflegerische Maßnahmen durch. Diese werden von der Pflegefachperson geplant, überwacht und gesteuert. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die Durchführung der täglichen Grundpflege, das Unterstützen der Pflegefachkräfte sowie das Aktivieren und Mobilisieren der Bewohner*innen. Zudem sind Sie für die problem- und ressourcenorientierte Dokumentation verantwortlich und informieren die Bewohner*innen über pflegerische Maßnahmen.
Arbeitsfelder:
- Stationäre Pflegeeinrichtungen
- Betreutes Wohnen
- Ambulant betreute Wohngemeinschaften
- Kliniken (bei Schwerpunkt Krankenpflege)
- Sozialstationen und ambulante Pflegedienste
- Tagespflegeeinrichtungen
Die Ausbildung bei der GGSD hat viele Pluspunkte:
Nah an der Praxis
Schulgeldfrei
Förderfähig durch die Agentur für Arbeit
Dauer und Kosten
Dauer: 12 Monate
Schulbeginn: jährlich im September; am Standort Nürnberg ist der Start zusätzlich auch im April möglich.
Umfang: 700 Unterrichtsstunden und 850 Stunden Fachpraxis
Kosten: Die Ausbildung ist schulgeldfrei.
Berufsabschluss
Das Bestehen der Abschlussprüfung führt zum Erwerb der Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte/r Pflegefachhelfer/in (Altenpflege)“. Nach der Ausbildung haben Sie die Zugangsvoraussetzung für die Generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann. Zusätzlich ist die Verkürzung dieser dreijährigen Ausbildung auf zwei Jahre möglich.
Zugangsvoraussetzungen
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- Erfolgreicher Mittelschulabschluss (Hauptschulabschluss)
- Mindestalter von 16 Jahren
- Gesundheitliche Eignung
- Ein zwei- bis vierwöchiges Vorpraktikum in einer Einrichtung der Altenhilfe wird empfohlen.
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Erweiterte Zugangsmöglichkeiten im Rahmen eines Schulversuchs
- Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (9 Jahre)
- Mindestens 2 Jahre Tätigkeit in der Pflege
- Gesundheitliche Eignung
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Erweiterte Zugangsmöglichkeiten im Rahmen eines Schulversuchs
- Erfolgreicher Mittelschulabschluss (Hauptschulabschluss)
- Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können aufgenommen werden, wenn die nötige Reife und schriftl. Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
- Gesundheitliche Eignung