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Eine Pflegefachhelferin spricht mit einer Seniorin, die im Rollstuhl sitzt.

Ausbildung Pflegefachhelfer/in (mit Schwerpunkt Krankenpflege)

- Schulversuch -

Als Pflegefachhelfer/in unterstützen Sie bei der Pflege und Betreuung pflegebedürftiger und kranker Menschen. Sie arbeiten im Team mit Pflegefachpersonen und führen eigenständig pflegerische Maßnahmen durch. Diese werden von der Pflegefachperson geplant, überwacht und gesteuert. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem die Durchführung der täglichen Grundpflege, das Unterstützen der Pflegefachkräfte sowie das Aktivieren und Mobilisieren der Bewohner*innen. Zudem sind Sie für die problem- und ressourcenorientierte Dokumentation verantwortlich und informieren die Bewohner*innen über pflegerische Maßnahmen.

Arbeitsfelder:

  • Stationäre Pflegeeinrichtungen
  • Betreutes Wohnen
  • Ambulant betreute Wohngemeinschaften
  • Kliniken (bei Schwerpunkt Krankenpflege)
  • Sozialstationen und ambulante Pflegedienste
  • Tagespflegeeinrichtungen

Die Ausbildung bei der GGSD hat viele Pluspunkte

Nah an der Praxis

Nah an der Praxis

Schulgeldfrei

Schulgeldfrei

Förderfähig durch die Agentur für Arbeit

Förderfähig durch die Agentur für Arbeit

Dauer und Kosten

Dauer: 12 Monate
Schulbeginn: jährlich im September; am Standort Nürnberg ist der Start zusätzlich auch im April möglich.
Umfang: 700 Unterrichtsstunden und 850 Stunden Fachpraxis
Kosten: Die Ausbildung ist schulgeldfrei.

Berufsabschluss

Das Bestehen der Abschlussprüfung führt zum Erwerb der Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte/r Pflegefachhelfer/in (Krankenpflege)“. Nach der Ausbildung haben Sie die Zugangsvoraussetzung für die Generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann. Zusätzlich ist die Verkürzung dieser dreijährigen Ausbildung auf zwei Jahre möglich.

Weitere Informationen zur Ausbildung

Zugangsvoraussetzungen

    • Erfolgreicher Mittelschulabschluss (Hauptschulabschluss)
    • Mindestalter von 16 Jahren
    • Gesundheitliche Eignung
    • Ein zwei- bis vierwöchiges Vorpraktikum in einer Einrichtung der Altenhilfe wird empfohlen.
  1. Erweiterte Zugangsmöglichkeiten im Rahmen eines Schulversuchs

    • Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (9 Jahre)
    • Mindestens 2 Jahre Tätigkeit in der Pflege
    • Gesundheitliche Eignung
  2. Erweiterte Zugangsmöglichkeiten im Rahmen eines Schulversuchs

    • Erfolgreicher Mittelschulabschluss (Hauptschulabschluss)
    • Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können aufgenommen werden, wenn die nötige Reife und schriftl. Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt. 
    • Gesundheitliche Eignung

Fördermöglichkeiten

AZAV zertifiziert

Die Ausbildung ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert und kann durch die Agentur für Arbeit finanziell unterstützt werden.

Bundesausbildungsförderungsgesetz ("BAföG")

Wenn Sie Ihre erste Ausbildung absolvieren und noch unter 30 Jahre alt sind, können Sie einen Antrag auf Schüler*innen-BAföG stellen. Für eine zweite Ausbildung können Sie ebenfalls unter bestimmten Bedingungen BaföG beantragen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Bildungsgutschein

Ihre Aus- oder Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Das ist z.B. bei drohender Arbeitslosigkeit der Fall oder wenn Sie sich beruflich wieder eingliedern möchten.

Wenn Sie an einer AZAV geförderten Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten und die individuellen Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Bildungsgutschein (BGS). Dieser übernimmt die Kosten für Ihre Weiterbildung, einschließlich Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten, Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz fördert die berufliche Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – unabhängig von Alter, Qualifikation oder Betriebsgröße. Gefördert werden zertifizierte Weiterbildungen, die auf digitale Transformation, neue Technologien oder Fachkräftesicherung ausgerichtet sind. Die Agentur für Arbeit übernimmt bis zu 100 % der Lehrgangskosten sowie Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Qualifizierung. Antragsteller ist der Arbeitgeber. Die Höhe der jeweiligen Beträge ist von der Größe des Betriebs abhängig.

Weitere Auskünfte erteilt der lokale Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit unter 0800 4 55 55 20.