Anpassungslehrgang für ausländische Pflegefachkräfte
(gemäß Pflegeberufegesetz – PflBG)
Sie haben Ihren Pflegeabschluss im Ausland erworben und möchten in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten? Der Anpassungslehrgang gleicht die vom Landesamt für Pflege (LfP) festgestellten Unterschiede zum deutschen Abschluss aus – mit Theorie, praktischer Ausbildung unter Anleitung und abschließendem Fachgespräch.
Was sind die Ziele des Lehrgangs?
- Festgestellte Kompetenzunterschiede systematisch ausgleichen (Theorie & Praxis)
- Sicherheit in Rechtsgrundlagen, Pflegeprozessen und deutschen Versorgungssettings gewinnen
- Vorbereitung auf das Fachgespräch zur Anerkennung
An wen richtet sich der Lehrgang?
Pflegefachkräfte mit ausländischem Berufsabschluss, die eine Anerkennung in Deutschland anstreben und über einen Feststellungsbescheid des Bayerischen Landesamtes für Pflege (LfP) verfügen.
Wie viel Unterricht habe ich?
Der Umfang richtet sich nach Ihrem Feststellungsbescheid:
- Modul 1: 240 UE (geringer Ausgleichsbedarf)
- Modul 2: 440 UE (mittlerer Ausgleichsbedarf)
- Modul 3: 640 UE (hoher Ausgleichsbedarf)
Optionaler Deutschunterricht: +100/200/300 UE je nach Bedarf.
Wo kann ich mich bewerben?
Die Anpassungslehrgänge finden an unseren Berufsfachschulen für Pflege statt. Diese bieten teilweise nur einzelne Module an. Welche Module bei Ihnen vor Ort angeboten werden, können Sie unseren Zeitplänen entnehmen, die Angebote werden fortlaufen ergänzt.
Termine:
- Nürnberg (Modul 1) mit Deutsch | Start: 13.04.2026, Preis: 3.196 €
- Nürnberg (Modul 1) ohne Deutsch | Start: 27.04.2026, Preis: 2.256 €
Das bietet Ihnen die GGSD
Sprachliche Förderung
Praxisnahes Lernen
Erfahrene Lehrkräfte und Dozierende
Förderfähig durch die Agentur für Arbeit
Weitere Informationen zum Lehrgang
Die Kosten für den Theorieteil und das abschließende Fachgespräch finden Sie im Zeitplan unter der Rubrik Infomaterial. Es besteht die Möglichkeit in Raten zu zahlen.
Diese Qualifizierung ist AZAV-zertifiziert. Der Arbeitgeber kann somit eine finanzielle Förderung bei der Agentur für Arbeit beantragen. Ansprechpartner ist der Arbeitgeberservice unter der zentralen Telefonnummer
0800 / 4555520.
- Sich in der Pflege in Deutschland zurechtfinden
- Rechtliche Grundlagen und Pflegekonzepte
- Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
- (Alte) Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
- Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern
- Setting stationäre Akutpflege: Pflegesituationen
- Setting stationäre Langzeitpflege: Pflegesituationen
- Setting ambulante Akut- und Langzeitpflege: Pflegesituationen
Die Praxis ist verbunden mit fachlicher Anleitung und kann in folgenden Einrichtungen stattfinden:
- in der stationären Akutpflege (Kliniken und Krankenhäusern
- in der stationären Langzeitpflege (Pflegeheime)
- in der ambulanten Akut-/Langzeitpflege“ (ambulante Pflegedienste)
Zugelassen sind Pflegeeinrichtungen, die auch Ausbildungsplätze anbieten. In den meisten Fällen ist diese Pflegeeinrichtung auch Ihr Arbeitgeber. Wenn Sie noch keinen Arbeitgeber haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Suche. Sie können sich auch selbständig bei einer Pflegeeinrichtung bewerben, die Ausbildungsplätze im Rahmen der deutschen Pflegeausbildung anbietet.
Wenn Sie die praktische Ausbildung und den Theorieunterricht abgeschlossen haben, findet ein abschließendes Fachgespräch statt. Esdauert maximal 60 Minuten und wird von zwei Prüfer*innen durchgeführt.
Nach erfolgreichem Absolvieren der vom LfP geforderten Theorie-/Praxisanteile und bestandenen Prüfungen können Sie die Anerkennung als Pflegefachfrau/Pflegefachmann beantragen (Entscheidung durch die zuständige Behörde). Einsatzmöglichkeiten bestehen in Akut-, Langzeit- und ambulan
Alles Wichtige zur Anerkennung in Deutschland – verständlich & kompakt erklärt
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