
Ausbildung Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in
Als Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in unterstützen Sie Pflegefachkräfte in der Gesundheits- und Krankenpflege. Sie betreuen pflegebedürftige oder behinderte Menschen jeglichen Alters und können auch Aufgaben im Haushalt übernehmen. Sie arbeiten in Kliniken, Senioreneinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, pädiatrischen Einrichtungen und privaten Haushalten.
Ihre Aufgaben umfassen:
- Unterstützung bei der täglichen Körperpflege
- Begleitung zu Arztbesuchen und Einkäufen
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Mahlzeiten zubereiten und Räume pflegen
- Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Familienmitgliedern
Die Ausbildung bei der GGSD hat viele Pluspunkte:
Nah an der Praxis
Breites Angebot an Anschlussausbildungen
Förderfähig durch die Agentur für Arbeit
Dauer und Kosten
Dauer: 24 Monate
Beginn: Jährlich im September
Kosten: Die Ausbildung ist schulgeldfrei. Es werden standortabhängige Materialgebühren erhoben. Näheres erfahren Sie auf den Schulseiten unserer Standorte.
Berufsabschluss
Nach bestandener Prüfung tragen Sie den Titel „Staatlich geprüfte/r Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in“.
Nach dem ersten Schuljahr erhalten Sie automatisch den Mittelschulabschluss. Am Ende können Sie mit entsprechenden Noten den Mittleren Schulabschluss erwerben. Dazu benötigen Sie im Abschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von mindestens 3. Die Englischnote muss mindestens eine 4 im Hauptschulzeugnis oder im Abschlusszeugnis der Berufsfachschule sein.
Nach Ihrem Abschluss sind für Sie viele Anschlussausbildungen möglich, wie zum Beispiel:
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann: Diese Ausbildung kann unter Umständen auf zwei Jahre verkürzt werden
- Heilerziehungspfleger/in: Diese Ausbildung bietet auch die Möglichkeit zum Erwerb der Fachhochschulreife
- Ergotherapeut/in: Ausbildungen an unseren Standorten in Bayreuth und Nürnberg
- Erzieher/in: Diese Ausbildung kann unter Umständen auf 3 Jahre verkürzt werden
Fördermöglichkeiten
- Abschluss der Vollzeitschulpflicht (9 Jahre)
- Ausreichende Deutschkenntnisse (bei nicht-deutscher Muttersprache)
- Gesundheitliche Eignung
- Amtliches Führungszeugnis